2.2.1. Die Entstehung der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" (Gal 1,6)
2.2.1.1. Bultmanns Entmythologisierungsprogramm als auslösendes Moment
Der Marburger Neutestamentler Rudolf Bultmann hielt im Jahre 1941 vor Pfarrern der Bekennenden Kirche einen Vortrag, der wenig später unter dem Titel "Neues Testament und Mythologie. Das Problem der Entmythologisierung der neutestamentlichen Verkündigung" veröffentlicht wurde. Er geht davon aus, daß das Weltbild und die Rede vom Heilsgeschehen im Neuen Testament mythisch seien, d.h. die Rede der Bibel vom Himmel als der Wohnung Gottes, von der Hölle als dem Ort der Qual, vom Eingreifen von Engeln und Dämonen in das Weltgeschehen, vom Sühnetod Christi für die Sünden der Menschen, seiner Auferstehung und Himmelfahrt usw. sei mythologische Rede, die sich "auf die zeitgenössische Mythologie der jüdischen Apokalyptik und des gnostischen Erlösungsmythos zurückführen" lasse. Dabei versteht Bultmann unter "mythisch", daß Göttliches, Überweltliches als etwas Weltliches dargestellt wird. "Man kann sagen, Mythen geben der transzendenten Wirklichkeit eine immanente weltliche Objektivität. Der Mythos objektiviert das Jenseitige zum Diesseitigen." "Sofern es nun mythologische Rede ist, ist es für den Menschen von heute unglaubhaft, weil für ihn das mythische Weltbild vergangen ist." Da Bultmann aber die christliche Lehre dem modernen Menschen zugänglich machen möchte, sieht er die Aufgabe der Theologie darin, die neutestamentlichen Texte ihres mythologischen Gewandes zu entkleiden, zu entmythologisieren, um so das in den Texten enthaltene Eigentliche zur Sprache zu bringen. "Es stimmt natürlich, daß für die Entmythologisierung die moderne Weltanschauung als ein Kriterium gilt. Entmythologisieren heißt jedoch nicht, die Schrift oder die christliche Botschaft als Ganzes zu verwerfen, sondern die Weltanschauung der Schrift, die die Weltanschauung einer vergangenen Zeit ist ... . Entmythologisieren heißt verneinen, daß die Botschaft der Schrift und der Kirche an eine alte, veraltete Weltanschauung gebunden ist." Das Eigentliche der neutestamentlichen Texte aber sei das in ihnen liegende Existenzverständnis: "Wie wird die menschliche Existenz in der Bibel verstanden?" Aus den biblischen Texten das jeweilige Verständnis menschlicher Existenz herauszuschälen, also existential zu interpretieren, das ist nach Bultmann die Theologie dem modernen, aufgeklärten Menschen schuldig.
2.2.1.2. Der "Bethel-Kreis"
Die Diskussion um Bultmanns theologischen Ansatz setzte schon bald nach seinem im Jahre 1941 gehaltenen Vortrag ein und rief in den folgenden Jahren eine wahre Flut von Veröffentlichungen hervor. Im Rahmen unserer Darstellung ist eine Beschränkung auf die Reaktionen jener Personen und Kreise geboten, die in einem direkten Zusammenhang mit der Bekenntnisbewegung standen bzw. noch stehen. Hier sind zunächst besonders der Alttestamentler an der Theologischen Hochschule Bethel, Hellmuth Frey, sowie die Pastoren Paul Deitenbeck und Rudolf Bäumer zu nennen. Frey gehörte zu den Mitunterzeichnern einer Erklärung des Dozentenkollegiums der Betheler Hochschule aus dem Jahre 1952, die Bultmanns theologische Arbeit sachlich würdigte "und nicht minder sachlich bestimmte Gesichtspunkte der Kritik" erörterte und begründete. Die Erklärung gab der Befürchtung Ausdruck, das "Interpretieren Bultmanns" könne "gegen seinen Willen zum Eliminieren" werden. Deitenbeck trat 1950 als Mitverfasser eines Hirtenbriefes hervor, der an alle Glieder seines Kirchenkreises versandt wurde. In ihm wird die Überzeugung formuliert, das Entmythologisierungsprogramm rühre "die Grundlagen der Kirche" an und stelle in "einen geistlichen Kampf im letzten Ringen der Endzeit" hinein. Bäumer suchte das persönliche Gespräch mit Bultmann, um dessen Position besser zu verstehen, zugleich aber auch auf die - seiner Meinung nach - Unhaltbarkeit dieser Position hinzuweisen.
Nachdem Bultmann 1951 emeritiert worden war, gerieten mehr und mehr seine Schüler
in die Schußlinie der Kritik von Theologen, die später der Bekenntnisbewegung
angehören sollten. Dabei erweiterte sich der Kreis um Bäumer, Deitenbeck
und Frey recht schnell und wurde "wegen des bevorzugten Tagungsortes meist
<Bethel-Kreis>" genannt. Er war ein Zusammenschluß Gleichgesinnter,
eine Bruderschaft, die keine eigentliche Gründungsversammlung erfahren
hatte, deren Beginn man aber auf den 17./18. Dezember 1961 datieren kann, weil
sich der Kreis an diesen Tagen in Bad Salzuflen zu grundlegenden Referaten und
Aussprachen zusammenfand. Die Mitglieder des Bethel-Kreises waren fast ausschließlich
Theologen, entstammten aber durchaus verschiedenen Traditionen: Männer
aus der Pfarrer-Gebets-Bruderschaft, vom Gnadauer Verband und der Evangelischen
Gesellschaft waren ebenso vertreten wie Freikirchler. Verbunden waren sie durch
ihr Eintreten für Schrift und Bekenntnis und ihren Kampf gegen alle die
Bekenntnisschriften (besonders die drei altkirchlichen Symbole) in Frage stellenden
bzw. auflösenden theologischen Anschauungen. Da ihre Eingaben und Gespräche
mit der EKD in den Jahren 1961-1963 nicht zu erwähnenswerten Resultaten
führten, wandten sie sich schließlich mit einem von Paul Tegtmeyer
verfaßten "Hirtenbrief" unmittelbar an die Gemeinden.
Tegtmeyer skizziert zunächst die theologische und kirchliche Situation:
Es sei durch eine "Richtung in der heutigen Theologie" zu einer immer
schneller zunehmenden Glaubensverwirrung gekommen, das Wort Gottes werde untergraben
und das Gebet zu Jesus werde von manchen "als Rückfall ins Heidentum"
bezeichnet. Sodann folgt die Angabe für den Grund der Krise: Es sei der
"Irrtum, <die großen Taten Gottes> in der Geschichte seien
der von Gott entfremdeten und für ihn erblindeten Vernunft des gefallenen
Menschen zugänglich." Die Krise wird als ein "Gottesgericht"
verstanden, dem nur mit aufrichtiger Buße zu begegnen sei.
Der Brief, der ab Juni 1963 in 70.000 Exemplaren verbreitet wurde, erfuhr sowohl Zustimmung wie auch Ablehnung. Widerspruch meldeten vor allem Vertreter der Pfarrer-Gebets-Bruderschaft an, die "dem Betheler Kreis Daseinsberechtigung und Legitimation zum Handeln" absprachen und vor "pharisäischer Selbstgerechtigkeit und Kirchenkampfmentalität" warnten.
2.2.1.3. Die Gründung der Bekenntisbewegung "Kein anderes Evangelium"
Trotz des Streits innerhalb des Bethel-Kreises zwischen Vertretern der Pfarrer-Gebets-Bruderschaft
und den anderen Mitgliedern, ging die Arbeit weiter. Auf Anregung von "bekenntnistreuen"
lutherischen Theologen wurde am 12. Oktober 1964 in Sittensen (Niedersachsen)
eine Disputation zwischen einem Vertreter der Bultmann-Schule, Ernst Fuchs,
und dem auf der Seite der "bekenntnisorientierten" lutherischen Kreise
bzw. des Bethel-Kreises stehenden Systematikers Walter Künneth durchgeführt,
die als Thema "Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten" hatte.
Das lebhafte Interesse an der Diskussion wurde durch die große Zuhörerzahl
von etwa 1.500 Teilnehmern deutlich, die sich am Nachmittag durch Fragen an
die beiden Professoren an dem Streitgespräch beteiligen konnten.
Die von den Disputanten vorgelegten Thesen zeigten bereits, wo die tiefgreifenden
hermeneutischen Unterschiede lagen. Während für Fuchs der Grund für
die Rede von der Auferstehung Christi im Glauben bestand, sah Künneth ihn
in deren Wirklichkeit. Entsprechend lautete die zweite These von Fuchs: "Die
Einheit von Leben und Tod in der Liebe ist der Welt in der Liebe Jesu erschienen
und wird vom Glauben an Jesus als Gottes Herrschaft erfahren und erwartet (Röm
4,25)", während Künneth in seiner ersten These formulierte: "Die
apostolische Botschaft bezeugt die <Auferstehung Jesu Christi von den Toten>
(1 Kor 15,3-7) als die Erscheinung der neuen pneumatisch-leibhaften Wirklichkeit
des gekreuzigten und begrabenen Jesus von Nazareth...".
Nach der Aussprache konnte man zwar nicht von einer Annäherung der Standpunkte
reden, doch hatten bekennende Gruppen und Bethel-Kreis erneut ihre Anliegen
einer breiteren Öffentlichkeit von Theologen und vor allem interessierten
Laien bekannt machen können, und außerdem waren Kontakte zwischen
den eher pietistisch geprägten Gliedern des Bethel-Kreises und dem Lutheraner
Künneth entstanden, die in der Zukunft noch Bedeutung gewinnen sollten.
Im Januar 1965 veranstaltete der Bethel-Kreis einen "Buß- und Betgottesdienst" in der Kirche von Ahlden, in dem man sich selbst der theologischen Laschheit, Bekenntnisscheu und kirchlichen Lauheit anklagte. Es folgten weitere solche Gottesdienste, in denen der Hinweis von einigen Mitgliedern, der Ansturm des "Neoliberalismus" müsse als Quittung auf die Verkündigung der Kirche und als Bußruf an die Kirche verstanden werden, als Aufforderung zu ernsterem Gebet und treuer Verkündigung des Evangeliums angenommen wurde.
Im April 1965 bildeten mehrere westfälische Mitglieder des Bethel-Kreises eine eigene Untergliederung, um die Sonderaufgaben innerhalb ihrer Landeskirche in eigenen Konferenzen besprechen zu können. "Sie gab sich auf Anregung von Paul Deitenbeck am 12. Januar 1966 in Hamm den Namen Bekenntnisbewegung «Kein anderes Evangelium»." Anlaß für diese Gründung war u.a. der Kirchentag von 1965 in Köln, auf dem es infolge der Referate von D. Sölle "über den Tod Gottes und Professor Kleins mit seiner chemischen Zersetzung der biblischen Berichte ... zu einer Schockwirkung" kam, so daß viele von einem "Aufstand gegen Gott" sprachen. Sölle hatte in ihrem Referat festgestellt, nach den Greueltaten von Auschwitz nicht mehr den Gott loben zu können, der "alles so herrlich regieret" und überhaupt mit den überkommenen Aussagen des christlichen Glaubens, wie sie etwa im Katechismus formuliert sind, nichts mehr anfangen zu können. Sie plädierte für ein neues Selbstverständnis von Kirche; nach ihm dürfe die verfaßte Kirche sich nicht exklusiv als Ort ansehen, wo Christus ist, sondern sie solle wahrnehmen, daß auch außerhalb von ihr, mitten in der säkularisierten Gesellschaft, Kirche sei und sich um ein besseres Verhältnis zu dieser "latenten" Kirche bemühen. Kleins Referat, in dem er zu kritischer Bibellektüre aufrief, gipfelte in dem Satz, unkritisches Bibelstudium sei unbiblisch. - Gleichsam als Antwort nicht nur auf den Kölner Kirchentag, sondern auch auf zahlreiche andere Bibel und Bekenntnis in Frage stellende Veröffentlichungen, wurde für den 6. März 1966 eine Großkundgebung in Dortmund angesetzt. Zu den etwa 24.000 Zuhörern sprach Professor W. Künneth über das Thema "Kreuz und Auferstehung Jesu Christi". Künneth legte seine Überzeugung dar, daß die Auferstehung Jesu Christi als historische Tatsache zu verstehen sei und daß eine Ablehnung der Historizität der Auferstehung eine Umdeutung des Evangeliums darstelle, der es auf jeden Fall zu widerstehen gelte. - "Durch das Echo auf Dortmund ermutigt, übernahm unter dem Vorsitz von D. Tegtmeyer der Bethel-Kreis am 21. März 1966 den Namen Bekenntnisbewegung «Kein anderes Evangelium»«." Seit dieser Zeit erscheint etwa zweimonatlich der Informationsbrief der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium", der in Spitzenzeiten eine Auflage von bis zu 40.000 Exemplaren hatte.
2.2.2. Die Entwicklung der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium"
2.2.2.1. Konsolidierung
Mit der Umbenennung des Bethel-Kreises in Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" wurde zugleich dazu ermutigt, in den verschiedenen Landeskirchen Landesgruppen der Bekenntnisbewegung ins Leben zu rufen. In den folgenden Monaten geschah dies auch, wobei die Bekenntnisbewegung in jenen Landeskirchen auf die Gründung eigener Landesarbeitskreise verzichtete, in denen bereits Gruppen der Kirchlichen oder Evangelischen Sammlung bestanden.
Exkurs: Die Kirchlichen und Evangelischen Sammlungen
In Schweden wurde schon 1959 eine "Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis"
ins Leben gerufen, in Norwegen gibt es den "Pfarrerbund für Bibel
und Bekenntnis", der eng mit der 1908 in Oslo gegründeten "Gemeindefakultät"
zusammenarbeitet und sich gegen liberale Tendenzen in Theologie und Kirche wendet.
In Deutschland entstanden die "Sammlungen" überwiegend Mitte
der sechziger Jahre, teils im Widerstand gegen die Frauenordination, teils in
der Auseinandersetzung mit der bibelkritischen Theologie.
Die "Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis" in Braunschweig
schloß sich 1968 mit den gleichnamigen Gruppen in Hannover und Schleswig-Holstein
zusammen. Sie stellt einen "Zusammenschluß lutherischer Pastoren
und Laien" dar, "die für eine geistliche Erneuerung ihrer Landeskirchen
auf der Grundlage der Heiligen Schrift und ausgerichtet am Bekenntnis der Kirche
beten und wirken." Neben dieser Sammlung im norddeutschen Raum gibt es
in Süddeutschland die "Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis
in Bayern", die im November 1967 gegründet wurde und ähnliche
Ziele verfolgt wie ihre Schwesterorganisation im Norden Deutschlands. Die Kirchlichen
Sammlungen stehen bewußt in ihren jeweiligen Landeskirchen und wollen
Kirchenspaltungen vermeiden, verfolgen aber manche Entwicklungen in der Kirche
mit Sorge und können "nicht alles gutheißen, was heute in der
Kirche geschieht".
Evangelische Sammlungen, die als (Gast-)Mitglieder der Konferenz Bekennender
Gemeinschaften angehören, gibt es zur Zeit in Berlin, im Rheinland und
in Württemberg. Im Unterschied zu den Kirchlichen Sammlungen, deren Arbeit
auf eine Erneuerung ihrer eigenen, den lutherischen Bekenntnisschriften verpflichteten
Landeskirche hinzielt - was eine Zusammenarbeit mit z.B. Reformierten nicht
möglich macht -, sind die Evangelischen Sammlungen ökumenischer orientiert.
So konnte beispielsweise auch ein Pastor einer Freien evangelischen Gemeinde
Mitglied der "Evangelischen Sammlung Berlin" sein. Insofern als auch
die Evangelischen Sammlungen den Mißständen in der Kirche entgegentreten
und sich für die Geltung von Bibel und Bekenntnis einsetzen, verfolgen
sie im wesentlichen die gleichen Ziele wie die Kirchlichen Sammlungen.
Seit 1970 sind sowohl die Bekenntnisbewegung als auch die Kirchlichen und Evangelischen
Sammlungen Mitglieder oder Gastmitglieder der Konferenz Bekennender Gemeinschaften,
so daß die Verbindungen untereinander eng sind und es auch zu personellen
Überschneidungen kommt.
Die Dortmunder Großkundgebung vom März 1966 hatte eine breite Öffentlichkeit auf die neue Bewegung aufmerksam werden lassen. Selbst das Fernsehen stellte nun Sendezeit zur Verfügung, um Diskussionen zwischen Vertretern der Bekenntnisbewegung und der bibelkritischen Theologie zu übertragen. Die führenden Männer der Bekenntnisbewegung - Bäumer, Deitenbeck und Bergmann - erhielten Einladungen, um vor Studenten und auf Pfarrerkonferenzen ihr Anliegen darzulegen. Auch weitere Großkundgebungen folgten. Besonders zu erwähnen ist die Konferenz der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) in Siegen vom 8.-11. September 1966, weil hier die Bekenntnisbewegung mit jenem "Geschwisterbund" von Christen in Verbindung trat, der später zur maßgeblichen Plattform der Evangelikalen in der Bundesrepublik Deutschland werden sollte. Paul Deitenbeck, der Mitvorsitzender der DEA und zugleich Mitinitiator der Bekenntnisbewegung war, legte deren Aufgaben und Ziele dar, so daß die bei der Allianzkonferenz anwesenden Mitglieder aus Landes- und Freikirchen genauer mit der neuen Bewegung bekannt gemacht wurden.
Die sich ausweitende Arbeit der Bekenntnisbewegung war kaum noch ohne ein gewisses Maß an Organisation durchführbar. So wurde nach dem Tod des ersten Vorsitzenden P. Tegtmeyer (30. Januar 1967) am 10. April 1967 als dessen Nachfolger R. Bäumer bestimmt und gleichzeitig eine "Ordnung" beschlossen. Gemäß dieser Ordnung hat die Bekenntnisbewegung als Organe den "Bundesarbeitskreis" mit seinem "Geschäftsführenden Ausschuß", die "Landesarbeitskreise" in den jeweiligen Landeskirchen und den "Konvent", der sich aus dem Geschäftsführenden Ausschuß auf Bundesebene, dem Vorsitzenden und einem weiteren Vertreter jeder Landesgruppe zusammensetzt und der als Aufgabe "eine rasche Information und Beratung ermöglichen und wichtige Einzelentscheidungen treffen" soll.
Mit der Festlegung einer Ordnung und der Bildung von Organen war die Konsolidierung der Bekenntnisbewegung im wesentlichen abgeschlossen. Nun, da organisatorische Fragen geklärt und die Aufgaben zugewiesen waren, konnte die inhaltliche Arbeit konzentrierter als bisher fortgesetzt werden.
2.2.2.2. Rückzug vom Kirchentag in Hannover 1967
Weil schon auf dem Kirchentag von 1965 in Köln Referate gehalten worden waren, die nicht die Zustimmung der Bekenntnisbewegung gefunden hatten, setzte sich der Geschäftsführende Ausschuß bereits im April 1966 mit Fragen hinsichtlich des für 1967 geplanten Kirchentages in Hannover auseinander. Man war der Überzeugung, der Kirchentag müsse dem in der Präambel seiner Ordnung von 1955 formulierten Grundsatz treu bleiben, "die evangelischen Christen in Deutschland zu sammeln, sie im Glauben zu stärken, sie für die Verantwortung in ihrer Kirche zu rüsten, sie zum Zeugnis in der Welt zu ermutigen und mit ihnen in der Gemeinschaft weltweiter Christenheit zu bleiben." Das Kirchentagspräsidium gewährte nun dem Geschäftsführenden Ausschuß schon früh einen Einblick in die Liste der für den Kirchentag vorgesehenen Redner. Da aber nach Meinung der Bekenntnisbewegung nicht alle Referenten die Gewähr boten, für die Kirchentagsbesucher "glaubensstärkend" zu sein, bat man darum, die "modernistischen" Theologen durch "bibel- und bekenntnisgebundene Referenten zu ersetzen." Als dieser Bitte von seiten der Kirchentagsleitung nicht entsprochen wurde, hielt die Bekenntnisbewegung den Rückzug vom Kirchentag für geboten: weder erklärte sie sich zur Mitarbeit bereit, noch konnte sie es verantworten, Werbung für den Kirchentag zu machen. - Seit dieser Zeit wurde ernsthaft über eine Alternativveranstaltung zum Kirchentag nachgedacht und von 1973 an der Versuch gemacht, auf "Gemeindetagen unter dem Wort" das "bewährte Erbe der Kirchentage in neuer Form fortzusetzen".
2.2.2.3. "Düsseldorfer Erklärung"
Nicht lange nach dem Kirchentag von Hannover, am 22. November 1967, fand in
Düsseldorf eine Großveranstaltung mit etwa 8.000 Teilnehmern statt.
Der Geschäftsführende Ausschuß der Bekenntnisbewegung hatte
die Landesgruppen zu diesem überregionalen Treffen eingeladen, das als
Fortsetzung der Dortmunder Großkundgebung von 1966 verstanden werden kann.
Höhepunkt der Veranstaltung war die Verlesung der "Düsseldorfer
Erklärung", die vom Bundesarbeitskreis der Bekenntnisbewegung erarbeitet
worden war, weil "immer mehr Gemeindeglieder nach einer eindeutigen Gegenüberstellung
verlangten, um zwischen der biblischen Wahrheit und den Irrlehren der heutigen
Zeitgeist-Theologie unterscheiden zu können". Die Erklärung behandelt
in sieben Punkten - am Anfang stehen jeweils zwei Schriftworte, dann folgt die
den "Akzent" tragende Position, und am Ende steht die Negation - die
"Mitte des Christusbekenntnisses."
In Punkt 1 wird der These, nur durch den Heiligen Geist könne man der Heiligen
Schrift glauben und in Jesus den Sohn Gottes erkennen, die abzulehnende Lehre
entgegengestellt, eine wissenschaftliche Forschung könne die Bibel ohne
den Heiligen Geist als Gottes Wort erkennen.
Die These von Punkt 2 bekennt sich zur Zweinaturenlehre Jesu Christi, die Verwerfung
wendet sich gegen die Lehre, Jesus sei nur bloßer Mensch gewesen.
These 3 bekennt den stellvertretenden Sühnetod Christi. Die Negation wendet
sich gegen die Auffassung, der Sühnetod müsse als eine "zeitgebundene
Einkleidung der Heilsbotschaft verstanden werden".
These 4 bekräftigt, daß Gott Jesus leiblich von den Toten auferweckt
habe. Verworfen wird jede Auffassung, die Jesus nicht als leiblich Auferstandenen
bekennt.
These 5 erwartet Jesus Christus als wiederkommenden Herrn und Richter der Welt.
Negiert wird jede Lehre, die die Hoffnung auf die endzeitlich-sichtbare Parusie
aufgegeben hat.
These 6 stellt fest, daß die Christen Kraft erhalten, die Gebote Gottes
zu erfüllen. Die Negation bestreitet das Recht, die Gebote Gottes dürften
vom Menschen "je nach dem Geschmack der Zeit" abgeändert werden.
In These 7 wird schließlich die Pflicht der Kirche hervorgehoben, das
Evangelium zu verkündigen. Abgelehnt wird das Verhalten von Kirchenleitungen,
die Verkündiger dulden, die "sich das Evangelium im Sinne der geltenden
Bekenntnisse nicht zu eigen machen ... können".
Die Speerspitze der Düsseldorfer Erklärung richtet sich eindeutig
gegen die Ergebnisse der historisch-kritischen Bibelexegese, wie man sie in
der Bultmann-Schule zu erkennen glaubte. Als Interpretationsnorm der Heiligen
Schrift wird an den Bekenntnisschriften der Alten Kirche und der Reformation
festgehalten. Den Objektivitätsanspruch der historischen Kritik versuchen
die Verfasser der Düsseldorfer Erklärung zu hinterfragen, indem sie
als Erkenntnisprinzip der Heiligen Schrift irgendeine wissenschaftliche Methode
allein nicht gelten lassen, sondern die Erleuchtung durch den Heiligen Geist
für unbedingt nötig erachten.
Obgleich die Düsseldorfer Erklärung "weder Ersatz noch Ergänzung
zu den Bekenntnisschriften unserer Kirche" sein sollte, war sie doch ein
so grundlegendes und richtungweisendes Wort für die Bekenntisbewegung,
daß sogar Vergleiche mit der Barmer Erklärung angestellt wurden.
2.2.2.4. Bildung des Theologischen Konvents
Nicht alle Landesarbeitskreise der Bekenntnisbewegung gehörten zu den
Unterzeichnern der Düsseldorfer Erklärung. Der Geschäftsführende
Ausschuß des Arbeitskreises Kurhessen-Waldeck distanzierte sich von ihr,
da er die Arbeit der Bekenntnisbewegung nicht uneingeschränkt unterstützen
konnte. Die theologische Arbeit komme entschieden zu kurz; es werde großenteils
"auf eigene theologische, auch historisch-kritische Bemühungen"
verzichtet, so daß "man hinter der Arbeit der theologischen Forschung
hoffnungslos" zurückbleibe "und den Anschluß an sie"
verliere. Weiterhin beanstandete man, daß die Bekenntnisbewegung die "Schäden
in den eigenen Reihen" nicht wahrnehme.
Durch diese Kritik herausgefordert, kamen die leitenden Männer der Bekenntnisbewegung
am 20. Januar 1968 zu einer Beratung zusammen, bei der die Bildung des "Theologischen
Konvents" beschlossen wurde.
Die erste Tagung des Konvents fand am 31. März 1969 statt. In der Einladung zu dem Treffen heißt es: "Die Bekenntnisbewegung ... bedarf der theologischen Unterstützung aller derer, denen es - sei es als Fachtheologen, sei es als theologisch interessierten und theologisch arbeitenden Pfarrern oder Religionslehrern - mit der Verkündigung einer nicht existential umgedeuteten biblisch-reformatorischen Botschaft ernst ist." Zum ersten Präsidenten des Konvents wurde Prof. W. Künneth berufen. - Der Theologische Konvent wurde primär gegründet, um in eine sachlich-theologische Auseinandersetzung mit der "modernen" Theologie eintreten zu können. Doch schon bald erwies es sich als notwendig, "neben der Analyse der kirchlich-theologischen Lage immer stärker die konkret brennenden Einzelthemen wie 'Kirche und Mission', 'Religionspädagogik', 'Sexualstrafrechtsreform', 'Ökumene' ..." zu untersuchen und zu bewerten.
Während der Theologische Konvent sich zu formieren und seine Aufgaben in Angriff zu nehmen begann, setzte die Bekenntnisbewegung ihre Arbeit in den einzelnen Landeskirchen und auf Bundesebene fort. Vor allem fanden weitere regionale Kundgebungen statt, so im Dezember 1967 und im Mai 1968 in Hannover, im Oktober 1968 in Essen und im November 1968 in Neumünster. Infolge dieser Großveranstaltungen, an denen meist mehrere Tausend Menschen teilnahmen, und besonders aufgrund des Informationsbriefes, der bereits 1968 in einer Auflage von 20.000 Exemplaren erschien, wuchs der Einfluß der Bekenntnisbewegung weiter an, so daß sich die Kirchenleitungen den aufgeworfenen Fragen nach der Geltung von Schrift und Bekenntnis nicht entziehen konnten. Doch die Verlautbarungen von seiten der Kirchenämter stellten die Bekenntnisbewegung nicht zufrieden, so daß man in Zukunft anstelle von Eingaben und Appellen an die landeskirchlichen Leitungen die "ganze Kraft" dem "direkten Auftrag an die Gemeinde zuwenden" wollte.
2.2.2.5. "Kontrovers-Kirchentag" von Stuttgart 1969
Wie schon beim Kirchentag 1967 in Hannover, stellte die Bekenntnisbewegung
auch jetzt wieder bestimmte Bedingungen an das Kirchentagspräsidium, von
denen eine Teilnahme abhängen sollte. Da sich der Geschäftsführende
Ausschuß darüber klar war, daß ein Ausschluß von "modernen"
Theologen vom Kirchentag kaum durchzusetzen wäre, verlangte man eine zusätzliche
Arbeitsgruppe "Christologie", in der "kontroverstheologische"
Referate "die Unvereinbarkeit einer bekenntnisgebundenen und einer neo-rationalistischen
Verkündigung" beweisen sollten. Das Kirchentagspräsidium ging
auf diese Forderung ein und richtete eine Arbeitsgruppe mit dem Thema "Streit
um Jesus" ein. In ihr wurde an drei Tagen nacheinander über die Themen
referiert: Wer ist Jesus von Nazareth? Warum glauben wir an Jesus Christus?
Warum hoffen wir auf Jesus Christus? Zu jedem dieser Themen sprach jeweils ein
"moderner" und ein "konservativer" Theologe.
Zum ersten Thema, Wer ist Jesus von Nazareth?, referierte Privatdozent A. Suhl
über die Jungfrauengeburt Christi. Unter Hinweis auf die Unterschiede zwischen
den beiden neutestamentlichen Perikopen, die von der Jungfrauengeburt handeln
(Mt 1,18-25 und Lk 1,26-38), sowie in Anbetracht der wenigen Stellen, die überhaupt
zu diesem Thema Auskunft geben, plädierte Suhl für einen kritischen
Umgang mit der Rede von der Parthenogenese. Professor J. Heubach, der als "konservativer"
Theologe zum gleichen Oberthema über "Wahrer Gott und wahrer Mensch"
sprach, betonte, daß die Kirche trotz aller "moderner" christologischer
Konzeptionen am überkommenen Bekenntnis zu Jesus Christus als vere deus
et vere homo festhalten müsse, da sie sonst ihre Legitimation verliere.
Im Zusammenhang mit dem zweiten Thema, Warum glauben wir an Jesus Christus?,
ging Professor W. Künneth auf die Bedeutung von Kreuz und Auferstehung
Christi ein. Nach seiner Überzeugung sind der Tod und die Auferweckung
Jesu von Nazareth der zentrale Inhalt des Evangeliums, der in keiner Weise umgedeutet
oder gar aufgegeben werden dürfe, da es hier um die Lebensfrage des Christseins
gehe. Professor G. Klein forderte in seinem Vortrag über "Das Ärgernis
des Kreuzes" dazu auf, "konservative" und "moderne"
Christen sollten sich nicht gegenseitig bekämpfen, sondern der Welt mit
dem Bekenntnis "Ich weiß, daß mein Erlöser lebt!"
gegenübertreten.
Zum dritten Oberthema, Warum hoffen wir auf Jesus Christus?, referierte Professor
M. Mezger über "Jesus Christus - unsere Zukunft". Er lehnte die
eschatologischen Konzeptionen des Neuen Testaments als für den modernen
Menschen nicht nachvollziehbar ab und bezeichnete Jesus als "unsere Zukunft",
weil seine Botschaft - die mit ihm selbst identisch sei - der Menschheit Zukunft
gebe. Pastor Dr. G. Huntemann betonte als letzter Referent der Arbeitsgruppe
"Streit um Jesus" seine feste Überzeugung, der gekreuzigte und
auferstandene Jesus von Nazareth werde für die ganze Welt sichtbar wiederkommen,
um "die Lebenden und die Toten zu richten".
Für manche recht unerwartet wurde die Arbeitsgruppe "Streit um Jesus" zur zahlenmäßig stärksten des Kirchentags. Nach den beiden Referaten schloß sich am Nachmittag jeweils eine Diskussion an, die viel Aufmerksamkeit beim Kirchentagspublikum fand, aber letztlich zu keiner Annäherung der Standpunkte führte. - Für die Bekenntnisbewegung war das Gesamturteil über den "Kontrovers-Kirchentag" von Stuttgart "unbefriedigend", da eine allgemeine Rückbesinnung auf das biblisch-reformatorische Erbe nicht eingetreten und für die Zukunft auch kaum zu erwarten sei.
2.2.2.6. "Frankfurter Erklärung zur Grundlagenkrise der Mission"
Auf der dritten Tagung des Theologischen Konvents der Bekenntnisbewegung am
3./4. März 1970 in Frankfurt/Main wurde ein von Professor P. Beyerhaus
erstellter Entwurf zu Fragen der Mission von den vierzig Teilnehmern erörtert
und nach einigen Abänderungen angenommen. Diese nach dem Tagungsort als
"Frankfurter Erklärung" bezeichnete Grundsatzerklärung erschien
der Bekenntnisbewegung aufgrund der "Grundlagenkrise der Mission"
dringend geboten. Unter "Grundlagenkrise" verstand man "den säkularistischen
Umbruch" im Blick auf das Missionsverständnis, wie er "seit der
4. Vollversammlung zu Uppsala 1968" zu beobachten gewesen sei. Dieser Umbruch
sei gekennzeichnet durch die Infragestellung des klassischen Missionsverständnisses:
an die Stelle der Aufforderung zur Bekehrung, die auch im klassischen Missionsverständnis
stets mit sozial-diakonischer Arbeit gekoppelt war, sei nun schwerpunktmäßig
die karitative Tätigkeit getreten, die sich "um die Schaffung menschenwürdiger
Lebensbedingungen in einer neuen Gesellschaftsordnung" bemühe, der
es aber kaum mehr um die Erlösung der Menschen "von allen Sünden,
vom Tode und von der Gewalt des Teufels" gehe. Der Absolutheitsanspruch
des Christentums sei preisgegeben worden zugunsten eines Dialogprogramms zwischen
Christen und Angehörigen anderer Religionen. Dieser Reduktion des Missionsverständnisses
auf sozial-ethische Aktivitäten stellte sich die Frankfurter Erklärung
entgegen mit dem Ziel, die Ökumenische Bewegung und die mit ihr verbundenen
Missionen auf den eingeschlagenen Weg aufmerksam zu machen und, wenn möglich,
zu einer Kurskorrektur zu veranlassen.
In ihrem Aufbau ist die Frankfurter Erklärung mit der Düsseldorfer
Erklärung zu vergleichen. Auf eine längere Einleitung folgen sieben
Punkte, die jeweils mit einem Schriftzitat beginnen; daran schließen sich
Position und Negation an.
Punkt 1 formuliert, daß Inhalt und Ziel christlicher Mission allein aus
der Anweisung ihres Herrn, Jesus Christus, hergeleitet werden können und
verwirft die Ansicht, die christliche Verkündigung habe sich nach den jeweils
wechselnden Wünschen und Bedürfnissen der Menschen zu richten.
In Punkt 2 wird als Ziel der Mission die Verherrlichung Gottes und die Kundmachung
der Herrschaft Jesu Christi genannt. Abgelehnt wird die Humanisierung ("Ausbreitung
einer neuen Menschlichkeit in allen gesellschaftlichen Bezügen") als
vorrangiges Ziel von Mission.
These 3 bezeugt Jesus Christus als Grund, Inhalt und Autorität der Mission.
Ziel von Mission sei es, allen Menschen Gottes Heil bekannt zu machen. Jeder
Nichtchrist sei zum Glauben an Christus aufgefordert. Verworfen wird die Rede
von dem Christus, der sich anonym in anderen Religionen oder auch Revolutionen
offenbare, so daß man ihm dort begegnen könne.
Punkt 4 unterstreicht, daß nur derjenige ewiges Leben empfangen kann,
der das Kreuzesopfer Christi bewußt annehme und wendet sich gegen die
"objektivistische Meinung", durch Christi Tod und Auferstehung sei
die ganze Welt schon gerettet.
Ein deutlicher Unterschied zwischen Kirche und Welt wird in Punkt 5 festgestellt.
Die Kirche sei die "Sammlung der messianischen Heilsgemeinde" aus
allen Völkern. Ihr stehe die Welt gegenüber, der die Kirche das Heil
zu bezeugen habe.
These 6 betont, daß alle Menschen, auch Juden, ihr Heil einzig in der
Hinwendung zu Jesus Christus finden können. Verworfen wird die Lehre, andere
Religionen zeigten ebenfalls Heilswege auf. Verworfen wird auch die Überzeugung,
Dialoge mit anderen Religionen seien ein Ersatz "für die zur Bekehrung
drängende Verkündigung des Evangeliums."
Der letzte Punkt bekennt sich zur Hoffnung auf die Parusie Christi und die Errichtung
seines messianischen Reiches. Er verwirft die "schwärmerische Ideologie",
daß die Menschheit "schon in dieser Weltzeit einem Zustand allgemeinen
Friedens und der Gerechtigkeit" entgegengehe. Er verwirft ebenso die Gleichsetzung
von Fortschritt und sozialem Wandel mit dem messianischen Heil, weshalb eine
Beteiligung an revolutionären Einsätzen nicht die Aufgabe christlicher
Mission sein könne. Ausdrücklich bejaht wird aber das Eintreten der
Kirchen für Gerechtigkeit und Frieden, was als Beglaubigung zu jeder christlichen
Mission gehöre. Doch seien alle sozialen Errungenschaften und politischen
Erfolge durch das eschatologische "Noch nicht" des messianischen Reiches
und die noch nicht vernichtete Macht von Sünde, Tod und Teufel begrenzt.
Erst Christus "mache alles neu" (Apk 21,5).
Das Missionsverständnis der Frankfurter Erklärung deckt sich weitgehend
mit dem jener Missionsgesellschaften, die im 19. Jahrhundert während der
Zeit der Erweckungsbewegung entstanden sind. Hier wie dort geht es primär
um das ewige Heil der Menschen, das einzig durch den Glauben an Jesus Christus
erlangt werden könne. Dieses Heil den Menschen nahezubringen, das gelte
es als primäre Aufgabe der Mission festzuhalten.
Die Frankfurter Erklärung fand eine rasche Verbreitung, zunächst in
Deutschland, dann aber - nach dem Abdruck in "Christianity Today"
- weltweit. Ihre Verfasser fanden jedoch nicht ihre Hoffnung erfüllt, die
Missionsabteilung des Weltkirchenrates ließe sich zu einer Kurskorrektur
bewegen. Man meinte eher, eine abweisende Haltung des Genfer Stabes festzustellen
und sah die Kluft zwischen evangelikalem und ökumenischem Missionsverständnis
durch die Ergebnisse der 8. Weltmissionskonferenz in Bangkok 1973 noch vergrößert.
2.2.3. Die Entstehung der Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG)
Die Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" hatte zu den anderen
bekennenden Gruppen innerhalb der evangelischen Landeskirchen ein gutes Verhältnis,
so daß Doppelmitgliedschaften keine Seltenheit waren. Bisher hatte es
allerdings keine organisatorische Verbindung zwischen den einzelnen Gruppen
gegeben, weshalb die Anregung von Peter Beyerhaus, die Zusammenarbeit der Gruppen
zu intensivieren, wohlwollend aufgenommen wurde. So kam es am 7. Oktober 1970
zur Gründung der "Konferenz der Bekennenden Gemeinschaften in Deutschland"
(KBG). In der von den Gründungsmitgliedern entworfenen Ordnung heißt
es: "Folgende bekennende Gemeinschaften
die Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium"
die Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis
die Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern
die Evangelische Sammlung Berlin
die Ludwig-Hofacker-Vereinigung in Württemberg
wissen sich von Jesus Christus gerufen, als einzelne und miteinander in ihren
Kirchen für die schrift- und bekenntnisgebundene Verkündigung des
Evangeliums zu beten und zu arbeiten, sich mit dem Evangelium zu ihrem Heiland
und Herrn zu bekennen und nach ihren Möglichkeiten der Entstellung der
Botschaft zu widerstehen mit dem Ziel der inneren Erweckung und Erneuerung ihrer
Kirchen. Deshalb bilden sie zur besseren Koordination des ihnen aufgetragenen
Zeugnisses in der gegenwärtigen geistlichen Verwirrung eine «Konferenz
der bekennenden Gemeinschaften in Deutschland»." Neben den genannten
Gruppen, die alle ihre Eigenständigkeit behielten, gehören noch seit
1974 der Gnadauer Verband (1991 wieder ausgetreten) und seit 1975 die Evangelische
Notgemeinschaft in Deutschland der KBG an. Den Status eines Gastmitgliedes tragen
weitere fünf Gruppierungen.
Als Leitungsorgan der KBG fungiert ein Leiterkreis, der von den einzelnen Mitgliedsgruppen
mit mindestens zwei Vertretern beschickt wird. Der Theologische Konvent, der
von der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" ins Leben gerufen
wurde und nun von allen in der KBG versammelten bekennenden Gruppen gemeinsam
getragen wird, ist als zweites Organ der KBG zu nennen. In ihm geschieht die
eigentliche theologische Arbeit der KBG. Er setzt sich aus Theologen zusammen,
die in den bekennenden Gemeinschaften Führungsaufgaben wahrnehmen, hat
sich aber seit 1973 auch für Theologiestudenten sowie Laien geöffnet.
Schließlich ist noch der Frankfurter Missionskonvent als Organ der KBG
zu erwähnen. Er "wurde 1971 von missionarisch verantwortlichen Unterzeichnern
der Frankfurter Erklärung zur Grundlagenkrise der Mission gebildet"
und befaßt sich mit theologischen Problemen der Weltmission, besonders
mit ökumenischen und evangelikalen Missions- und Evangelisationskonferenzen.
Mit der Gründung der Konferenz Bekennender Gemeinschaften im Oktober 1970 war die organisatorische Ausgestaltung der bekennenden Kreise in den evangelischen Landeskirchen Deutschlands überwiegend abgeschlossen. Wenn nun im Folgenden die Arbeit der KBG dargestellt wird, so muß auch immer wieder von der Bekenntnisbewegung geredet werden, da sie die aktivste der bekennenden Gemeinschaften ist. Dabei können die Begriffe "Bekenntnisbewegung" und "KBG" hier und da synonym gebraucht werden; denn die Bekenntnisbewegung gilt als Wortführerin innerhalb der KBG. Zugleich aber muß auch die Arbeit des Theologischen Konvents im Auge behalten werden, da er als "ein wichtiges Organ" der bekennenden Gemeinschaften anzusehen ist.
2.2.4. Die Arbeit der Konferenz Bekennender Gemeinschaften
Jetzt, nachdem die Strukturen der bekennenden Gruppierungen im wesentlichen dargestellt sind, wäre es durchaus sinnvoll, die weitere Entwicklung der KBG themenorientiert aufzuzeigen. Es soll jedoch an der bisherigen chronologischen Vorgehensweise festgehalten werden, da sie das Erfassen von Zusammenhängen und Abhängigkeiten, denen in historischen Prozessen eine besondere Bedeutung zukommt, erheblich erleichtert.
2.2.4.1. Der Kampf der KBG gegen die Reform von Paragraph 184 StGB
Wie schon erwähnt, beschäftigen sich die bekennenden Gemeinschaften
nicht nur mit der kirchlich-theologischen Lage in unserem Land; sie betrachten
es auch als ihre Aufgabe, vor Entwicklungen innerhalb der Gesamtgesellschaft
zu warnen, die vom biblischen Standpunkt her als nicht gottgewollt und somit
für den Menschen schädlich anzusehen sind.
Schon 1970 war in christlichen Kreisen Protest entstanden gegen die von der
Bundesregierung geplante Änderung des § 184 Strafgesetzbuch, die zu
einer "Teilfreigabe der Pornographie" führen sollte. Die KBG
wandte sich in einem Schreiben vom 13. Januar 1971 an alle Abgeordneten von
Bundestag und Bundesrat und gab darin ihrem Entsetzen Ausdruck, daß "innerhalb
weniger Wochen mit einem Federstrich eine in Jahrhunderten gewachsene und bewährte
sittliche Begründung unserer Rechtsordnung auf diesem Gebiet und damit
das ethische Fundament des Grundgesetzes unseres Staates ausgetilgt werden soll
..." Die Parlamentarier wurden darum gebeten, sich "um eine echte
Reform" zu bemühen, die "unserer abendländischen Kulturnation
würdig" ist.
Das Recht und die Pflicht zu einem solchen Brief entsprang der Überzeugung der KBG, daß "die gesellschaftliche Ordnung eines Volkes nur so lange gesund und lebensfähig bleiben kann, wie sie den unwandelbaren Geboten Gottes entspricht ..." Die Sorge um das Wohl des Volkes ließ die KBG auch an die Öffentlichkeit treten: Am 6. März 1971 fand in der Bonner Beethovenhalle eine Informations-Kundgebung im Blick auf die geplante Änderung des § 184 statt, zu der die Bundestagsabgeordneten und andere interessierte Bürger eingeladen waren. Je ein Jurist, Psychologe, Theologe und Mediziner referierte über das anstehende Problem aus der Sicht seiner Fakultät. Natürlich waren die ausgewählten Referenten einstimmig gegen die Freigabe der Pornographie, da ihre Grundpositionen der biblisch-christlichen Lehre entsprangen. Doch ist ihren Ausführungen das aufrichtige Bemühen abzuspüren, die eigene Position in die Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen des jeweiligen Wissensgebietes zu stellen.
Den vielfältigen Anstrengungen der KBG zur Abwendung der geplanten Strafrechtsreform war jedoch letztlich kein Erfolg beschieden: Das 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. November 1973 hat das Sexualstrafrecht neu gefaßt und die Teilfreigabe der Pornographie beschlossen.
2.2.4.2. Kirchentag 1973 - Gemeindetag unter dem Wort 1973
Schon in der ersten Hälfte des Jahres 1972 zeichnete sich ab, daß
die Bekenntnisbewegung den Kirchentag von Düsseldorf (27.6.-1.7.1973) meiden
würde. In seinem Artikel "Bitte, prüfen sie selbst: Kann der
Besuch des Kirchentages empfohlen werden?" vertrat G. Bergmann die Überzeugung,
daß "wir ... es seelsorgerlich nicht verantworten" können,
"Menschen den Besuch eines Kirchentages zu empfehlen, dessen Präsident
die 'Endgültigkeit der Aufklärung' lehrt." Präsident des
Kirchentages war damals Heinz Zahrnt. Dessen Veröffentlichungen zieht Bergmann
heran, um zu verdeutlichen, daß er "ein Theologe ist, der im offenkundigen
Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis steht".
Gegen den Pluralismus des Kirchentages wandte sich auch Prof. W. Künneth
in seinem Aufsatz "Weshalb ein 'Nein' zum Kirchentag 1973?". Der Grundsatz
des Kirchentages, "daß jeder nach seiner 'Fasson' seinen christlichen
Glauben oder seine Religiosität oder Weltanschauung deuten oder verstehen"
könne, "so daß also auf diesem Kirchentag die Wahrheitsfrage
überhaupt nicht zur Diskussion steht oder beliebig beantwortet werden kann",
ist für Künneth untragbar. Auch er setzt sich mit den religiösen
Anschauungen Zahrnts auseinander, weist sie zurück und spricht sich wie
Bergmann für ein klares "Nein" zum Kirchentag aus. Dieses "Nein"
möchte er allerdings nicht als einen "Ausdruck hochmütiger Intoleranz
oder pharisäischer Selbstzufriedenheit" verstanden wissen, sondern
als "einen stellvertretenden Dienst für die Kirche", der darin
besteht, die "Kirche vor dem 'Allotriatreiben' ... zu warnen und nicht
die gesellschaftlichen Programme zur Gestaltung eines Welthumanismus für
das Eigentliche zu halten."
Angesichts dieser Einstellung führender Persönlichkeiten der Bekenntnisbewegung zum Kirchentag 1973 konnte es nicht verwundern, daß der Bundesarbeitskreis der Bekenntnisbewegung schon am 19. Juni 1972 beschloß, sich nicht am Düsseldorfer Kirchentag zu beteiligen. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem oben erwähnten Artikel von G. Bergmann. Zugleich wurde mitgeteilt, daß man einen "Evangelischen Gemeindetag unter dem Wort" plane. In der Einladung zu diesem ersten "Gemeindetag unter dem Wort" heißt es u.a.: "... Solche Tage der Gemeinschaft gab es in der Kampfzeit der Bekennenden Kirche. Sie waren als geistliche Kraftquelle auch noch spürbar bei einer Reihe von Kirchentagen nach dem Zweiten Weltkrieg. Wenn Gott es schenkt, soll dieser Gemeindetag unter dem Wort diese Segenslinie weiterführen und eine ständige Einrichtung für die Bundesrepublik werden." Diese Worte drücken die Überzeugung aus, sich wieder in einem Kirchenkampf zu befinden, dem "zweiten", nach dem ersten während der Hitler-Tyrannei. Zugleich lassen die Unterzeichner dieser Worte keinen Zweifel darüber, daß die Kirchentage der Gegenwart keine "geistliche Kraftquelle" mehr darstellen und daß nur deshalb die Alternativveranstaltung "Gemeindetag unter dem Wort" ins Leben gerufen werden soll.
Für die Veranstalter war der Gemeindetag schon deshalb ein Erfolg, weil am 31. Mai 1973 etwa 24.000 Menschen den Weg in die Dortmunder Westfalenhalle fanden. Das Thema des Tages lautete: "Welch ein Herr! - Welch ein Auftrag!" Am Vormittag lag ein Gottesdienst (der 31. Mai war Himmelfahrtstag), in dem der erste Teil des Themas aufgegriffen wurde, am Nachmittag folgten vier Kurzansprachen, die sich mit dem Auftrag der Christen beschäftigten. "Erweckliche Zielsetzung und theologische Profilierung im weltanschaulichen Wirrwarr der Zeit verbanden sich bei diesem Gemeindetag zu eindrücklicher Einheit", so das Urteil Rudolf Bäumers rückblickend auf den 31. Mai 1973 in Dortmund.
Fragt man nach dem Unterschied zwischen Kirchentag und Gemeindetag, so ist als Hauptdifferenz festzuhalten, was Walter Künneth mit folgenden Fragen ausdrückte: Ist auf dem Kirchentag "die Wahrheit des biblischen Wortes unbedingt gültig oder nur eine bloß relativ gültige Anschauung neben anderen religiösen Auffassungen? Wird vom Kirchentag der 'Absolutheitsanspruch' der biblischen Autorität anerkannt oder steht er unter der Parole verschiedener, gleichberechtigter Wahrheitsaussagen?". Für die Bekenntnisbewegung stand fest, daß die Leitung des Kirchentages den "Absolutheitsanspruch" der Schrift preisgegeben hatte; für den Gemeindetag aber sollte eben dieser grundlegend sein.
2.2.4.3. Die Berliner Ökumene-Erklärung (1974)
Das Jahr 1974 brachte zwei evangelikale Großereignisse: Am 22./23. Mai fand in Berlin ein Bekenntnis-Konvent statt, auf dem die "Berliner Ökumene-Erklärung" (BÖE) verabschiedet wurde, und vom 16.-25. Juli war in Lausanne der "Internationale Kongreß für Weltevangelisation". Dieser verbreitete seine Beschlüsse und Anregungen besonders über die Kreise der Evangelischen Allianz, weshalb er bereits weiter oben dargestellt worden ist.
Der Theologische Konvent der KBG hatte am 1. März 1974 beschlossen, "eine Bekenntnis-Erklärung zur weltweiten ideologischen und synkretistischen Entstellung des Evangeliums zu erarbeiten." Unmittelbarer Anlaß dieses Beschlusses war die geplante Zusammenkunft des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Berlin (West) im August 1974, der die 5. Vollversammlung des ÖRK ein Jahr später vorbereiten sollte und dem man mit der BÖE einen "kritisch-konstruktiven" Beitrag an die Hand geben wollte.
Den Kurs des ÖRK verfolgte die Bekenntnisbewegung schon seit Jahren mit
großer Sorge. Auf die 4. Vollversammlung von Uppsala (1968) mit ihrem
geänderten Missionsverständnis hin erarbeitete man die "Frankfurter
Erklärung". Von ihr wurden allerdings die folgenden Konferenzen und
Beschlüsse des ÖRK kaum berührt. So mußte Prof. P. Beyerhaus
einen für die Mitglieder des Theologischen Konvents enttäuschenden
Bericht über die 8. Weltmissionskonferenz in Bangkok (29.12.1972 - 12.1.1973)
geben.
Die Konferenz, die unter dem Thema "Salvation Today" zusammengetreten
war, habe kein biblisches Heils- und Missionsverständnis formuliert, sondern
"ein synkretistisches und sozialpolitisches". Als Reaktion darauf
veröffentlichte der Theologische Konvent gemeinsam mit dem Frankfurter
Missionskonvent am 2. März 1973 die "Frankfurter Stellungnahme zur
Weltmissionskonferenz von Bangkok 1973".
Nun, ein gutes Jahr später, trat die KBG wieder an die Öffentlichkeit.
Die BÖE besaß allerdings eine ungleich größere Bedeutung
als die Stellungnahme zu Bangkok; denn sie war nicht nur das Werk deutscher
Theologen. Vielmehr hatten mehr als hundert Geistliche aus dem In- und Ausland
an der Formulierung der BÖE mitgearbeitet. Damit wurde deutlich, daß
der Kurs der Genfer Ökumene nicht nur von einigen deutschen Theologen,
sondern weltweit von vielen Christen aus den unterschiedlichsten Denominationen
abgelehnt wurde.
Am 22. Mai 1974 wurde eine Kurzform der BÖE (bestehend aus Präambel
und zwölf Hauptthesen) von über hundert Delegierten ohne Gegenstimmen
- bei einigen Enthaltungen - angenommen und am folgenden Tag, dem Himmelfahrtstag
1974, in der Berliner Philharmonie öffentlich verlesen.
Die Präambel bekennt sich programmatisch zum Sühnopfer Jesu Christi,
seiner Auferstehung, Himmelfahrt und Wiederkunft.
These 1 ("Der neue Humanismus als antichristliche Versuchung") weist
darauf hin, daß es weltweit - auch in den christlichen Kirchen - zu einer
"Vergötzung des Menschen" gekommen sei, in deren Folge auch das
Christusbekenntnis unterhöhlt werde.
These 2 ("Die neue Polarisierung als unausweichliche Scheidung in den Kirchen")
formuliert die Überzeugung, daß aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung
des neuen Humanismus ein "Riß quer durch die Konfessionen" gehe.
Auf der einen Seite ständen die im biblischen Sinne an Jesus Glaubenden,
auf der anderen Seite die einer humanistischen Heilsideologie Verhafteten.
In These 3 ("Der neue Wächterruf als Gebot der Verantwortung")
kommt die Ansicht zum Ausdruck, die Unterzeichner der BÖE hätten die
Pflicht, warnend auf Fehlentwicklungen hinzuweisen.
These 4 ("Wahre Befreiung offenbart die Heilige Schrift allein!")
sieht einen Hauptgegensatz zwischen dem Evangelium und der Genfer Ökumene
in der unterschiedlichen Beantwortung der Frage: Wie verhält sich das Heil
in Christus zu den Befreiungsbewegungen?
These 5 ("Wahre Befreiung erwarb Jesus Christus allein!") setzt sich
ab gegen die Behauptung von ökumenischen Führern, Jesus Christus handle
heute in Revolutionen und Fremdreligionen zum Heil der Welt.
These 6 ("Wahre Befreiung vermittelt das Evangelium allein!") sieht
das Evangelium dann "zur widerchristlichen Ideologie verfälscht",
wenn - wie zum Teil im ÖRK geschehen - die Mitte des Evangeliums, die Vergebung
der Sünden, durch den Ruf zur sozialpolitischen Befreiung verdrängt
wird.
These 7 ("Keine Welteinheitskirche!") verwirft die Bestrebung des
ÖRK, eine zwischenkirchliche Einigung auf rein organisatorischer Ebene
herbeizuführen, wenn dabei die Bekenntnis- und Wahrheitsfrage nicht mehr
ernstgenommen wird.
These 8 ("Keine Welteinheitsreligion!") verwirft die Tendenz des ÖRK,
nicht mehr nur auf eine Einheit der christlichen Kirchen, sondern auf eine Einheit
der Religionen hinzuarbeiten. Eindringlich wird vor einer synkretistischen Welteinheitsreligion
gewarnt.
These 9 ("Keine Welteinheitsgemeinschaft!") lehnt die "utopische
Vision" der Ökumene ab, nach der die Menschheit aus eigener Kraft
eine "Weltfriedensgemeinschaft aller Rassen, Religionen und Ideologien"
schaffen könne. Die These bekennt sich zur heilsgeschichtlichen Auslegung
der Bibel, wonach das Kommen des Reiches Gottes an die Parusie Christi geknüpft
ist.
These 10 ("Ökumenismus als Irrgeist") verurteilt die "utopische
Vision" scharf als eine falsche, von Menschen erdachte Lehre.
Durch These 11 ("Ökumenismus als Eroberungsstrategie") wird darauf
verwiesen, daß die das Evangelium entstellenden Lehren des ÖRK wie
nach einem Plan die christlichen Kirchen beeinflussen und verändern.
Mit These 12 ("Geistesunterscheidung und Widerstand, Sammlung und Sendung")
wird schließlich die Christenheit zur Wachsamkeit, zum Widerstand gegen
Irrlehren und zur Verkündigung des wahren Evangeliums aufgefordert.
Während die Frankfurter Erklärung noch sehr zurückhaltend war im Blick auf eine Verurteilung der Theologie der Genfer Ökumene, nennt die BÖE den ÖRK ausdrücklich als Urheber falscher Lehren, die die gesamte Christenheit bedrohten. Allerdings nimmt man wohl wahr, daß es nicht die ökumenische Theologie gibt und deshalb auch "von Genf her ... noch echt biblische Töne hörbar sind." Aber eben dies sei das Verwirrende, daß im ÖRK wahre und falsche Lehren nebeneinander geduldet würden, obwohl doch in "der Bezeugung der Wahrheit ... immer auch ein Nein zu ihrer Verfälschung" liegen müßte. Zu gerade diesem "Nein" möchte die BÖE aufrufen und eine Hilfestellung geben, um in die biblischen Bahnen zurückzufinden.
Anfangs war die Aufnahme der BÖE nicht überwältigend. Es wurde den Verfassern vorgeworfen, ihren Behauptungen und Verwerfungen Beweise schuldig zu bleiben. Daraufhin erstellte man den von Künneth/Beyerhaus herausgegebenen Dokumentarband "Reich Gottes oder Weltgemeinschaft?", der, den zwölf Thesen der BÖE entlanggehend, Beweismaterial für das in den einzelnen Punkten Behauptete bereitstellt. Inzwischen genießt die BÖE im weltweiten Evangelikalismus mehr Ansehen und gehört zu den Bekenntnisgrundlagen sowohl der deutschen wie der internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften.
2.2.4.4. Die Diskussion um die Neufassung des Paragraphen 218 StGB
Daß die Fragen um den § 218 Strafgesetzbuch auch heute noch viel
Engagement unter den Evangelikalen - und nicht nur unter ihnen - hervorrufen,
wurde wie selten zuvor im Oktober 1987 deutlich, als der Vorsitzende der Anti-Abtreibungsinitiative
"Rettet das ungeborene Leben", J. Müller, etwa eine Viertel Million
Unterschriften gegen die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch
die Krankenkassen im Bundeskanzleramt überreichte. Freilich hatten sich
nicht nur evangelikale Christen an dieser Aktion beteiligt. Dennoch gehörten
die Evangelikalen zu den ersten, die die Tötung ungeborenen Lebens entschieden
ablehnten. Schon 1971, als die Änderung von § 184 StGB diskutiert
wurde, nahm die KBG in einem Schreiben an die Bonner Politiker auch Stellung
zur beabsichtigten Revision des § 218 StGB. Geplant war, den § 218
dahingehend abzuändern, daß ein Schwangerschaftsabbruch nicht nur
- wie nach geltendem Recht - dann möglich sei, wenn eine ernste Gefahr
für Leben oder Gesundheit der Mutter besteht (medizinische Indikation),
sondern auch dann, wenn
a) mit kranker Nachkommenschaft zu rechnen sei (eugenische Indikation) oder
b) dringende Gründe für die Annahme sprächen, daß die Schwangerschaft
die Folge einer Vergewaltigung ist (ethische Indikation) oder
c) mit der Nachkommenschaft für die Mutter eine wirtschaftliche oder soziale
Notlage entstehen könnte (soziale Indikation).
In dem genannten Schreiben kritisiert die KBG die
a) eugenische Indikation, da sie de facto Euthanasie sei und außerdem
die "gesetzlich erlaubte Tötung eines ... kranken Menschen vor seiner
Geburt möglicherweise die Legalisierung der Euthanasie an kranken Kindern
nach der Geburt" vorbereiten könnte;
b) ethische Indikation, weil sie letztlich, obwohl sie zwar der werdenden Mutter
eine große psychische Belastung auferlege, doch nichts anderes als Tötung
eines Menschen sei, die nicht zur Lebenserhaltung eines anderen Menschen erforderlich
ist, womit der Grundsatz "Jeder hat das Recht auf Leben" (Art. 2,2
GG) verlassen werde;
c) soziale Indikation; denn die Bundesrepublik Deutschland habe als Sozialstaat
bessere Mittel, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die Nachkommenschaft
mit sich bringen mag, zu vermeiden, als durch Tötung eines ungeborenen
Kindes.
Hinter der unmißverständlichen Ablehnung dieser erweiterten Indikationenregelung steht die Überzeugung, daß menschliches Leben mit der Zeugung beginnt und deshalb auch ungeborenes Leben unter das biblische Gebot "Du sollst nicht töten" (Ex 20,13) fällt.
Als sich dann im Laufe des Jahres 1974 abzeichnete, daß es anstelle der
erweiterten Indikationenregelung gar zur sogenannten Fristenlösung kommen
könnte, richteten Mitglieder der KBG eindringliche Schreiben an den Bundespräsidenten,
nicht seine Unterschrift unter den geänderten Paragraphen 218 zu setzen.
Nachdem dieser aber trotz aller Bitten und Warnungen unterschrieben hatte, konnte
die Rechtsgültigkeit des im Sinne der Fristenlösung geänderten
§ 218 nur noch durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt
werden. Diese erging am 25.2.1975:
Wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben wurde
das Fristenmodell für nichtig erklärt. Seit dem 18.6.1976 ist nun
die oben skizzierte erweiterte Indikationenregelung in Kraft.
Seit dieser Zeit haben die Evangelikalen vielfach auf die Schuld aufmerksam
gemacht, die das deutsche Volk (in der Folge des neugefaßten Paragraphen
218) durch die Tötung ungeborenen Lebens auf sich lädt.
Absichtlich ist an dieser Stelle die Abtreibungsproblematik etwas ausführlicher dargestellt worden; denn dabei handelt es sich um ein zentrales Thema evangelikaler Ethik, für das man auch bereit ist, demonstrierend auf die Straße zu gehen oder rechtliche Schritte einzuleiten.
2.2.4.5. Die Auseinandersetzung um den Religionsunterricht
Seit 1972 geriet der Religionsunterricht (RU) der öffentlichen Schulen
mehr und mehr ins Kreuzfeuer der Kritik der bekennenden Gemeinschaften, da die
neuen Lehrbücher für den RU nicht den Vorstellungen der KBG entsprachen.
Mit Sorge beobachtete man, daß "seit geraumer Zeit ... die biblische
Überlieferung im Religionsunterricht an Bedeutung" verlor und an ihre
Stelle eine "kritische Theologie" trat, der die "Bibel ... nicht
mehr als Gottes Wort, sondern als Ergebnis geschichtlicher Entwicklungen"
gilt, "deren Entstehungsgeschichte sich das Erkenntnisinteresse in erster
Linie zuwendet." Die KBG dachte in diesem Zusammenhang an religionspädagogische
Veröffentlichungen wie etwa Gert Ottos "Handbuch des Religionsunterrichts",
in dem z.B. die neutestamentlichen Berichte über die Auferstehung Jesu
als "Legenden" bezeichnet werden, was nach evangelikaler Überzeugung
unangemessen ist.
Auch Pläne zur Entkonfessionalisierung des RU, nach denen der RU von Kirche
und Bekenntnis getrennt und allein der Schule unterstellt werden sollte mit
der Folge, daß der Unterricht nicht mehr ein spezifisch christlicher sein,
sondern ein auch andere Religionen und Weltanschauungen mit berücksichtigender
werden würde, riefen Protest unter den Evangelikalen hervor. Man hielt
an der Auffassung fest, daß der RU die Aufgabe der Unterweisung im christlichen
Glauben habe, wobei Grundlage und Richtschnur des Unterrichtes die Bibel sein
müsse, flankiert von Katechismus und Kirchengesangbuch. Auch das im Grundgesetz
zugesicherte Recht, der RU werde "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen
der Religionsgemeinschaften" erteilt, nahm man in Anspruch und bestand
darauf, den RU auf keinen Fall in die alleinige Verantwortung der Schule zu
stellen.
Besonderes Mißfallen erregte unter den Evangelikalen der KBG das Erscheinen
neuer Religionsbücher, deren theologische Grundpositionen der Bibel und
dem Bekenntnis nicht mehr entsprachen. In zwei Aufsätzen analysierte der
Religionslehrer I. Lück verschiedene für die Primarstufe konzipierte
Bücher, die vom Kultusministerium Nordrhein-Westfalen - unter Zustimmung
der zuständigen Landeskirchenämter - entweder bereits für den
Gebrauch im evangelischen RU freigegeben waren oder deren Freigabe bevorstand.
Anhand des Maßstabes von Bibel und Bekenntnis untersucht Lück, dessen
beide Veröffentlichungen im Namen der Bekenntnisbewegung und der KBG verbreitet
wurden, besonders die Ausführungen der Lehrbücher zu den drei Themenbereichen
Gott, Jesus und Heiliger Geist. Das Ergebnis seiner Untersuchungen faßt
er selbst thesenartig zusammen:
- Der Glaube an einen persönlichen "Gott mit seinem Absolutheits-
und Ausschließlichkeitsanspruch ist aufgegeben";
- Jesus ist nur noch wahrer Mensch, dessen göttliche Titel nichts weiter
als "Glaubensaussagen von Menschen über seine Bedeutsamkeit, nicht
Selbstbekenntnisse Jesu zu seinem heilsgeschichtlichen Auftrag und seiner Herkunft"
sind; die Lehrbücher bezeugen weder seine leibhaftige Auferstehung noch
die Erwartung seiner Parusie;
- der Heilige Geist gilt nicht mehr als die dritte Person der Gottheit; er "ist
mehr zu einem neuen Gemeinschaftssinn in Richtung auf Mitmenschlichkeit geworden."
Damit hätten sich die Lehrbücher "vom Grund des Bekenntnisses"
entfernt, sie vermittelten ein anderes Evangelium, einen anderen Jesus.
Die Bekenntnisbewegung betrachtete es als ihre Aufgabe, mit der Veröffentlichung
der beiden Aufsätze von I. Lück einen "Warnruf an die Gemeinde
Jesu Christi" zu richten, besonders aber die Eltern schulpflichtiger Kinder
für die anstehenden Probleme zu sensibilisieren. Denn da eine Rücknahme
der bereits gebilligten Bücher kaum zu erwarten war, blieb der KBG nur
übrig, Eltern vor einer religiösen Belehrung ihrer Kinder zu warnen,
die nicht mehr an Bibel und Bekenntnis gebunden schien. In letzter Konsequenz
führte dies dann zur Abmeldung der Kinder vom Religionsunterricht, einer
Möglichkeit, von der manche besorgte Eltern Gebrauch machten.
2.2.4.6. Vom zweiten zum dritten Gemeindetag unter dem Wort (1975-1977)
Durch die gute Resonanz auf den ersten Gemeindetag unter dem Wort 1973 in Dortmund ermutigt, begann bereits im Herbst des gleichen Jahres die Planung des zweiten Gemeindetages, der in Stuttgart stattfinden sollte. Mit der Festlegung des Themas tat man sich schwer; schließlich lautete es: "Wer Jesus hat, hat das Leben". Am 29. Mai 1975 kamen im Stuttgarter Neckarstadion etwa 40.000 Menschen zusammen, um die Hauptansprache von Festo Kivengere, einem anglikanischen Bischof aus Uganda, zum genannten Tagesthema zu hören. Daneben konnten sich die Besucher an Informationsständen über die verschiedensten evangelikalen Aktivitäten (evangelikale Missionsgesellschaften, Jugendverbände, Bibelschulen, Literatur) informieren.
Auffallend ist in der Berichterstattung des Informationsbriefes der Bekenntnisbewegung über den Gemeindetag das häufige Vorkommen des Begriffs "evangelikal"; auf einer Seite erscheint der Ausdruck - in verschiedenen Wortzusammensetzungen - immerhin sechsmal. Vergleichbares findet man noch nicht in der Dokumentation des zwei Jahre vorher gewesenen Gemeindetages in Dortmund. Der Grund für das weitere Vordringen des Begriffs "evangelikal" liegt einmal in seinem ständigen Gebrauch durch den Informationsdienst der Evangelischen Allianz (idea), der Jahr für Jahr seine Auflage steigern kann und somit immer weitere Bevölkerungskreise erreicht. Dann aber ist auch zu beobachten, daß innerhalb der Bekenntnisbewegung eine neue Generation herangewachsen ist, der der Umgang mit dem Wort "evangelikal" sichtlich leichter fällt als den älteren Führern der bekennenden Gemeinschaften.
Nachdem die ersten beiden Gemeindetage zur vollen Zufriedenheit ihrer Veranstalter abgelaufen waren, wurde eine Rückkehr der bekennenden Gemeinschaften zum Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) immer unwahrscheinlicher. Dennoch war die Bekenntnisbewegung grundsätzlich bereit, wieder am Kirchentag (KT) teilzunehmen, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Veranstaltungen des größten deutschen Protestantentreffens in Übereinstimmung mit Bibel und Bekenntnis stünden. Daher konnte der Vorsitzende der Bekenntnisbewegung, R. Bäumer, auf die Einladung zum KT 1977 in Berlin antworten: "Die Erfüllung oder Ablehnung der ... Bitte um Teilnahme am nächsten KT hängt ... vom DEKT selbst ab, nämlich von seiner eigenen Entscheidung, den nächsten KT allein von Schrift und Bekenntnis her zu füllen ... oder den uns vom Evangelium her verwehrten Weg pluralistischer Verkündigungsinhalte fortzusetzen." Weil die Bekenntnisbewegung diese Forderung nicht erfüllt sah, liefen die Planungen für den dritten Gemeindetag schon seit Ende 1975. Man suchte jedoch keine direkte Konfrontation mit dem KT und lehnte deshalb auch eine Parallelveranstaltung ab. Der Gemeindetag sollte nur eine zeitlich versetzte Alternative zum DEKT für diejenigen sein, die den Pluralismus des KT ablehnten.
Doch vor der kurzen Darstellung des dritten Gemeindetages soll der Blick noch
auf die 15. Tagung des Theologischen Konvents gerichtet werden. Anläßlich
des 1650. Jahrestages des Nizänischen Konzils 325 erarbeitete der Theologische
Konvent eine Handreichung zum Verständnis des nizänischen Bekenntnisses,
die am 3. September 1975 vom Leiterkreis der KBG verabschiedet wurde. Mit ihr
wollte man zunächst allgemein auf die kirchengeschichtliche Bedeutsamkeit
des Nizänums hinweisen, dann aber auch darauf aufmerksam machen, "wie
tief heute die Aushöhlung und Verfälschung des Bekenntnisses zu Christus
bereits in das Leben von Kirche, Mission und Gemeinde eingedrungen ist."
Diese Behauptung belegt man ausführlich mit Beispielen aus dem Religionsunterricht,
der ökumenischen Missionstheologie und zeitgenössischen Glaubensbekenntnissen,
die alle zeigen, daß die altkirchlichen Bekenntnisse weithin nicht mehr
als verbindlich angenommen werden. Die KBG aber hält an dem wörtlichen
Verständnis der altkirchlichen Symbole fest und verwirft
"alle zeitgenössischen Verkürzungen der Person Jesu Christi zu
einem vorbildlichen Menschen oder Offenbarer des göttlichen Willens;
alle Verflüchtigungen des geschichtlichen Jesus zu einem gemeinsamen Wahrheitsgrund
aller menschlichen Religionen;
alle Umdeutungen der Person und des Werkes Jesu Christi zum Urbild des 'neuen
Menschen', der sich in der Weltgeschichte verwirklichen soll."
Die Nizäa-Erklärung der KBG, die über den Informationsbrief
der Bekenntnisbewegung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wurde, stieß auf ein lebhaftes Echo, so daß auch Übersetzungen
ins Dänische, Norwegische und Schwedische vorgenommen wurden.
Der dritte Gemeindetag unter dem Wort sollte nicht, wie die beiden vorhergehenden,
an nur einem Tag durchgeführt werden, sondern mehrere Tage umfassen. Sein
Thema lautete: "Jesus Christus - der wiederkommende Herr". Am 17.
Mai 1977 wurde der Gemeindetag in der Dortmunder Westfalenhalle eröffnet,
dort, wo vier Jahre zuvor der erste Gemeindetag stattgefunden hatte und wo elf
Jahre vorher die Großkundgebung der Bekenntnisbewegung abgehalten worden
war. Die beiden ersten Tage wurden für Bibelarbeiten, Arbeitsgruppen und
abendliche evangelistische Vorträge genutzt; am 19. Mai, dem Himmelfahrtstag,
versammelte man sich am Vormittag zum Gottesdienst im Westfalenstadion, am Nachmittag
fand an gleicher Stelle die Schlußkundgebung statt. Den Besuchern des
Gemeindetages wurde neben den verschiedensten evangelikalen Informationsständen
erstmals eine evangelikale Buchmesse vorgestellt. An dieser offiziell als "Evangelikale
Bücherbörse" bezeichneten Messe beteiligten sich etwa vierzig
Buch- und Schallplattenverlage, deren Zielsetzung und Programm evangelikal ausgerichtet
war. Hier wurde zum ersten Mal - auch den Evangelikalen selbst - Größe
und Einfluß ihrer Literaturarbeit deutlich, die sich in den folgenden
Jahren noch ausweiten sollte.
Mit etwa 30.000 Besuchern der Schlußversammlung des Gemeindetages wurden
die Erwartungen der Veranstalter nicht ganz erfüllt; es mußte jedoch
klar sein, daß eine evangelikale Großveranstaltung im Ruhrgebiet
nie auf so großen Zuspruch stoßen würde wie im pietistischen
Württemberg, wo zwei Jahre vorher der Gemeindetag abgehalten worden war.
2.2.4.7. Der vierte Gemeindetag auf dem Stuttgarter Killesberg
Auf eine Neugründung der Bekenntnisbewegung sei noch - bevor wir uns dem vierten Gemeindetag zuwenden - hingewiesen: Am 27. April 1977 wurde in Dortmund der Jugendarbeitskreis der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" ins Leben gerufen. Er ist organisatorisch selbständig, theologisch aber mit dem Bundesarbeitskreis der Bekenntnisbewegung eng verbunden. Das Ziel seiner Arbeit ist es, "junge Theologen und engagierte Christen in verantwortlicher Stellung zusammenzuführen, die sich der Heiligen Schrift und dem darin verwurzelten Bekenntnis verpflichtet wissen und die die Notwendigkeit erkennen, das biblische Evangelium in unverkürzter und offensiver Weise in die Bezüge unserer Zeit hinein zu übersetzen." Interessanterweise gehört zu den Bekenntnisgrundlagen des Jugendarbeitskreises nicht nur die Düsseldorfer Erklärung aus dem Jahre 1967, sondern auch die Glaubensgrundlage der Deutschen Evangelischen Allianz. Hier kommt handgreiflich die seit Gründung der Bekenntnisbewegung mehr und mehr vollzogene Annäherung zwischen ihr und der Allianz zum Ausdruck, die sich auch darin zeigt, daß die Bekenntnisbewegung den Informationsdienst der Evangelischen Allianz (idea) dankbar als Medium zur Verbreitung eigener Verlautbarungen benutzt und auch häufig Pressemeldungen aus idea im Informationsbrief abdruckt.
Die Verantwortung für die Ausrichtung des vierten Gemeindetages unter
dem Wort, der ausnahmsweise schon ein Jahr nach dem dritten Gemeindetag am 25.
Mai 1978 stattfand, trug nicht mehr - wie bei den drei früheren evangelikalen
Großveranstaltungen - ein Trägerkreis unter Vorsitz von R. Bäumer,
sondern die Ludwig-Hofacker-Vereinigung. Sie mietete die Messehallen auf dem
Stuttgarter Killesberg, in denen zwölf unterschiedliche Arbeitsgruppen
parallel angeboten wurden. Die insgesamt etwa 50.000 Besucher konnten unter
dem Leitthema des Tages "Alles gehört euch - ihr gehört Christus"
Arbeitsgruppen zu Themen wie "Evangelisation von Mann zu Mann", "Verantwortung
für Staat und Obrigkeit", "Einsamkeit und Gemeinschaft"
besuchen und sich an der zum zweiten Mal durchgeführten evangelikalen Bücherbörse
über das literarische Programm von Verlagen mit evangelikaler Ausrichtung
informieren.
Wie kaum eine andere evangelikale Veranstaltung zeigt der Gemeindetag unter
dem Wort den überkonfessionellen Charakter der EB. Schon die über
hundert Referenten kamen aus den verschiedensten deutschen Landeskirchen, Freikirchen
und freien christlichen Werken. Entsprechendes gilt auch von den Besuchern.
Doch die bei solchen Großanlässen zutage tretende Einheit der Evangelikalen
darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß in Einzelfragen durchaus
beträchtliche Unterschiede bestehen. So haben Evangelikale ein unterschiedliches
Tauf- und Abendmahlsverständnis, doch werden sie alle den Grundlagen des
christlichen Glaubens, wie sie sie z.B. im Apostolikum formuliert sehen, unbedingt
zustimmen. Und da auf Gemeindetagen meist unter den Evangelikalen umstrittene
Fragen ausgeklammert werden, zeigen solche Veranstaltungen nach außen
ein im ganzen einheitliches Bild des deutschen Evangelikalismus.
Der Stuttgarter Gemeindetag wurde für die Veranstalter zu einem unerwarteten "Erfolg"; schon die geschätzten 35% Jugendliche unter den etwa 50.000 Besuchern gaben zur Freude und dem Urteil eines führenden Evangelikalen Anlaß: "Der Gemeindetag ist ... ein Zeichen für die Hinwendung junger Menschen zu Jesus Christus."
Um auch jene, die nicht nach Stuttgart kommen konnten, über das Geschehen auf dem Killesberg zu informieren, veröffentlichte idea Zusammenfassungen wichtiger Referate, die vom Informationsbrief der Bekenntnisbewegung übernommen und publiziert wurden.
2.2.4.8. Der Kampf der KBG gegen den Zerfall von Sitte und Moral
Beim Studium der im Zeitraum von 1966 bis 1985 erschienenen Informationsbriefe der Bekenntnisbewegung fällt auf, daß es seit etwa 1973 zu einer Verlagerung der schwerpunktmäßig behandelten Themen kommt. Während man in den ersten sieben Jahren vor allem in dogmatischen Auseinandersetzungen stand, traten in den siebziger Jahren mehr und mehr ethische Fragen in den Vordergrund. Dies mag damit zusammenhängen, daß die "radikale Kritik" an der Bibel ein wenig zurücktrat und in der Folge auch die dogmatischen Auseinandersetzungen nachließen. Wichtiger aber scheint der von G. Bergmann gesehene Zusammenhang zwischen Dogmatik und Ethik zu sein: Eine Dogmatik, die die Aussagen von Bibel und Bekenntnis nicht mehr als verbindlich gelten lasse, werde natürlich auch Auswirkungen auf die Gültigkeit der in der Heiligen Schrift festgelegten ethischen Maßstäbe haben. Und so ist die "modernistische Theologie" nach Bergmann mit Schuld an einem Zerfall ethischer Normen. Natürlich könne es nun nicht in erster Linie um ein Kurieren der Symptome gehen; vielmehr müsse die Bekenntnisbewegung der Dogmatik weiterhin besondere Aufmerksamkeit schenken und den Zusammenhang zwischen ihr und ethischen Fragen verdeutlichen. Zugleich aber gelte es auch, zu konkreten ethischen Herausforderungen Stellung zu nehmen. Bergmann meint damit die Abtreibungsproblematik, die "Aushöhlung von Familienbewußtsein und Elternrecht", das wertfreie Denken und die materialistische Lebensauffassung. Er sieht die Menschheit auf einem deutlich "abfallenden Weg", der von "Entkirchlichung" über "Entchristlichung" und "Entsittlichung" bis hin zur "Entmenschlichung" führe. Die Aufgabe der Bekenntnisbewegung bestehe nun darin, die "Probleme von heute und morgen nicht verharmlosend zuzudecken, sondern im Gegenteil, sie freizulegen und den Ausweg aufzuzeigen. Der Ausweg heißt: Wir müssen die Probleme mit dem Evangelium konfrontieren."
Dies hatte die Bekenntnisbewegung schon mehrfach versucht; doch war ihrem Kampf gegen die Reform sowohl von § 184 StGB als auch von § 218 StGB kein Erfolg beschieden gewesen. Die Diskussion um die Abtreibung war jedoch mit der seit 1976 geltenden Indikationenregelung keineswegs abgeschlossen, sondern wurde neben verschiedenen anderen Gruppen auch von den Evangelikalen immer wieder neu entfacht. Dazu trat Ende der siebziger Jahre der Kampf der bekennenden Gemeinschaften gegen den allgemeinen Zerfall der Moral in der Gesamtgesellschaft, besonders auch in der Schule. Auf seiner 18. Tagung am 15./16. April 1977 beschäftigte sich der Theologische Konvent unter dem Thema "Christliche Grundlagen unseres Erziehungs- und Bildungswesens" mit den ideologischen Hintergründen der in jener Zeit schon erfolgten oder noch im Werden befindlichen Reformen des Schulwesens, die das christliche Erziehungs- und Bildungswesen umzugestalten drohten. In einem am 20. Juni 1977 veröffentlichten Brief der KBG, der im Anschluß an die Tagung des Konvents im April erarbeitet worden und dessen Thema "Ideologisierung des bundesdeutschen Schulwesens" war, wird darauf aufmerksam gemacht, daß das deutsche Schulwesen inzwischen kaum mehr vom christlichen Menschenbild, sondern von einem materialistischen geprägt sei. Neomarxistische Gedanken hätten "vor allem in Gestalt der «Kritischen Theorie» der Frankfurter Schule" Eingang in unsere Gesellschaft gefunden. Unter der Bezeichnung "emanzipatorische Bewegung" habe sich die Kritische Theorie"seit Ende der sechziger Jahre an den erziehungswissenschaftlichen Institutionen etabliert" und verfolge das Ziel, den Menschen von aller Fremdbestimmung - zu der auch die biblischen Gebote und die elterliche Autorität gehören - zu "befreien". Letztes Ziel sei die Schaffung einer neuen Gesellschaft "mit universalistischer Moral", nachdem zuvor der neue Mensch kreiert worden ist. Als ein Mittel zur Veränderung von Mensch und Gesellschaft fordere die Kritische Theorie die totale Selbstbestimmung des Menschen, die sich u.a. in völliger sexueller Freizügigkeit erweise. Mit der zwangsweisen Sexualerziehung der Kinder durch ein besonderes Schulfach werde einem Abbau des Schamgefühls Vorschub geleistet und letztlich - bewußt oder unbewußt - auf die "Zerstörung aller christlich geprägten sittlichen Wertordnungen" hingearbeitet. Kritisch seien ebenfalls "gruppendynamisch-ideologische Arbeitsweisen , wie z.B. Rollenspiel, Psychodramen und Kommunikationsspiele" zu betrachten, da sie teilweise auf "tiefgreifende Persönlichkeitsveränderung der Schüler, ja Auslieferung des Einzelnen an die Gruppe und damit totalen Identitätsverlust" hinzielten. Der Brief der KBG bringt zum Ausdruck, daß die Zeit für "die Errichtung von freien Schulen mit eigenständiger Zielsetzung" da sei, eine Forderung, die mit der Gründung evangelikaler Privatschulen wenige Jahre später verwirklicht wurde.
Ein noch größeres Echo als der offene Brief "Ideologisierung
des bundesdeutschen Schulwesens" fand der "Wächterruf der KBG
zur Bedrohung unserer sittlichen Ordnung" mit dem Titel "Rettet das
Leben!". Er wurde am 21. Oktober 1979 auf einem regionalen Bekenntnistag
in der Stadthalle von Hannover vor etwa 3.600 Zuhörern verlesen. Anlaß
dieses "Wächterrufes" war die Beobachtung, daß das deutsche
"Volk ... in einem beängstigenden sittlichen Zerfall begriffen"
sei. Auch die Kirchen seien davon berührt. Infolge der zunehmenden Mißachtung
der Gebote Gottes, sowohl im alltäglichen Verhalten der Menschen als auch
im Bereich der Gesetzgebung, drohe den Deutschen ein "Chaos", das
uns in "den Untergang" reißen könnte. Anhand von vier Bereichen
wird die Übertretung der Gebote Gottes verdeutlicht:
a) Nach Ex 20,2ff. ist der Mensch aufgefordert, neben dem einen Gott keine anderen
Götter zu verehren. Heute aber lehnten viele Menschen diesen Gott und seine
Gebote ab und wendeten sich falschen Göttern zu.
b) Gott habe das Gebot gegeben, die Eltern zu ehren (Ex 20,12) und "den
Bestand eines Volkes in den von ihm gesetzten Grenzen an die Erfüllung
des Elterngehorsams gebunden." Heute jedoch vergifte "eine antiautoritäre
Geistesströmung ... die Ehrfurcht der Kinder vor ihren Eltern und das gegenseitige
Vertrauen." Auch werde die Familie durch eigensüchtiges Selbstverwirklichungsstreben
und Jagd nach höherem Lebensstandard stark gefährdet.
c) Das Gebot "Du sollst nicht töten" (Ex 20,13) werde, nachdem
40 Jahre zuvor das deutsche Volk schon einmal am Tod von Millionen Menschen
schuldig geworden sei, heute wieder mit Füßen getreten, indem infolge
der veränderten Abtreibungsregelung jährlich Zehntausende von ungeborenen
Kindern ihr Leben lassen müßten.
d) Auch das Gebot, nicht die Ehe zu brechen (Ex 20,14), sei gegenwärtig
weithin in Vergessenheit geraten. Die Sexualerziehung der Schule sei teilweise
auf den Abbau der Scham ausgerichtet, sexuelle Perversionen würden nicht
mehr verurteilt und die Befriedigung der Lust werde "zum höchsten
Lebenswert erhoben."
Die Christen werden in dem "Wächterruf" ermuntert, sich trotz aller dekadenten Erscheinungen in ihrem "sittlichen Urteil nicht beirren" zu lassen, "als müsse sich die Moral mit dem geschichtlichen Fortschritt wandeln!"266 Vielmehr gelte es zu erkennen, daß die Mißachtung der göttlichen Weisungen als ein Zeichen der Endzeit von Jesus selbst vorhergesagt worden sei. Alle Deutschen werden ersucht, wieder zurückzukehren zu den in der Bibel festgelegten Anweisungen Gottes; denn "nur Umkehr zum dreieinigen Gott kann" den "Untergang" des deutschen Volkes noch "abwenden".
Durch die Veröffentlichung des "Wächterrufes" im Informationsbrief der Bekenntnisbewegung und seine Zusendung an alle evangelischen und katholischen Kirchenleitungen war eine weite Verbreitung gewährleistet. Hinzu kam der Abdruck in mehreren evangelikalen Blättern und in zwei Tageszeitungen, so daß auch viele der Kirche entfremdete Menschen mit dieser Erklärung der KBG konfrontiert wurden, was zu Diskussionen über den Raum der Kirche hinaus führte.
2.2.4.9. Das Problem der Judenmission
Vom 20.-22. Februar 1980 kam der Theologische Konvent der KBG in Frankfurt
zusammen, um über eine Frage zu diskutieren, über die seit 1945 häufig
nachgedacht worden ist. Unter dem Thema "Theologie nach Holocaust"
wollte man erörtern, ob und inwiefern Judenmission auch nach dem Holocaust
noch geboten sei. Die Thematik erhielt noch eine besondere Brisanz dadurch,
daß wenige Wochen vorher die Evangelische Kirche im Rheinland auf ihrer
Synode eine Erklärung verabschiedet hatte, die gegenüber der Judenmission
eine kritische Haltung zeigte. Der Theologische Konvent setzte sich von dieser
Position ab, indem er deutlich formulierte: "Einer grundsätzlichen
Ablehnung der Judenmission ist als theologischer Verirrung entgegenzutreten."
Seine Haltung begründete der Konvent mit den Aussagen des Neuen Testaments,
die eindeutig Judenmission im Sinne der Verkündigung von Jesu Messianität,
seines stellvertretenden Todes und seiner Auferstehung an das Volk Israel lehrten.
Zwar ist sich die KBG auch des durch den Holocaust entstandenen besonderen Verhältnisses
zwischen Deutschen und Juden bewußt und stellt sich unter das Stuttgarter
Schuldbekenntnis von 1945, auch weiß sie um "die besonderen Segnungen
des alten Bundesvolkes", wodurch Israel von den Nationen unterschieden
ist - aber dennoch "bleiben wir als Christen von Gott durch das Evangelium
an Israel gewiesen, um ihm in der rettenden Liebe zu dienen, die wir selber
durch Jesus Christus erfahren haben. Israelmission ist die Bezeugung vor Juden,
daß Jesus von Nazareth der in ihren heiligen Schriften verheißene
Messias ist (Apg. 2,36)". Ein nur partnerschaftlicher Dialog zwischen Christen
und Juden sei auf jeden Fall nicht ausreichend.
Weil die Erklärung der KBG nur wenige Wochen nach der Verlautbarung der
Synode der Rheinischen Kirche veröffentlicht wurde, kam es in der folgenden
Zeit zu einer lebhaften Diskussion. Allerdings wollte die KBG ihr Wort nicht
als eine unmittelbare Antwort auf die Synodenerklärung verstanden wissen;
denn das Thema der Tagung des Theologischen Konvents lag schon vor jener Erklärung
fest und war als eine Antwort gedacht "auf die auch schon vor der Rheinischen
Synode vorhandene Grundhaltung in weiten Teilen der EKiD, Israel und die Judenschaft
der Welt aus der christlichen Mission auszuklammern..." Es ging der KBG
also um eine Grundsatzerklärung zur Judenmission.
Interessant war ein in den folgenden Jahren erarbeiteter und 1985 veröffentlichter
Vermittlungsversuch zwischen der Position der Rheinischen Kirche und der der
KBG. Er bemüht sich, durch eine heilsgeschichtliche Auslegung der Bibel
zu einem neuen Verständnis von Judenmission zu gelangen. Dieses geht davon
aus, daß Gott sein Volk nicht verworfen, sondern nur beiseite gestellt
habe und daß es zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zu einer besonderen
Zuwendung Gottes zu seinem Volk kommen werde. Während der Zeit, da die
Juden beiseite gestellt waren, hätten die Christen viel Unrecht an Gottes
Volk begangen und seien besonders angesichts des Holocaust zu gründlicher
Buße aufgerufen. Als angemessener Weg der Judenmission sei nun, nach dem
Holocaust, der Dialog zwischen Juden und Christen geboten, in dessen Verlauf
allerdings "die christliche Seite das biblische Zeugnis nicht vernebeln"
dürfe. Dieser Kompromiß, der das christliche Zeugnis unbedingt festhalten
will, zugleich aber die herkömmliche Judenmission mit gezielten evangelistischen
Aktionen durch den Dialog ersetzen möchte, wird jedoch dem Anliegen der
KBG insofern nicht ganz gerecht, als nach ihrer Ansicht die evangelistische
Arbeit unter den Juden - trotz Holocaust - fortgeführt werden muß,
bis Gott selbst die "Bekehrung ganz Israels" wirkt. - Dabei gilt zu
beachten, daß die KBG in ihrer Verlautbarung kein Wort darüber verliert,
daß an den Messias Jesus gläubig gewordene Juden nun die Gemeinschaft
ihres Volkes zu verlassen und irgendeiner heiden-christlichen Denomination beizutreten
hätten. Es geht bei der Judenmission nach Meinung der KBG schlicht um "die
Bezeugung vor Juden, daß Jesus von Nazareth der ... Messias ist".
Daß dies auch in der Form des Dialogs geschehen kann (und nicht nur durch
gezielte missionarische Aktivitäten im herkömmlichen Sinne), steht
für die bekennenden Gemeinschaften außer Frage. Lediglich der Ausschließlichkeitsanspruch
des Dialogs wird abgelehnt.
2.2.4.10. Der fünfte Gemeindetag unter dem Wort
"Jesus Christus - unsere Zuversicht und Stärke" lautete das Thema des fünften Gemeindetages, der nun schon - nach 1975 und 1978 - zum dritten Mal in Stuttgart stattfand. Etwa 50.000 Besucher kamen am 10. Juni 1982 ins Neckarstadion, um die größte deutschsprachige evangelikale Veranstaltung des Jahres mitzuerleben. Auffallend war die starke Beteiligung von Mitwirkenden aus dem freikirchlichen Raum: Sowohl der Direktor des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden als auch der Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden waren aktiv am Programm des Gemeindetages beteiligt. Daß auch die Öffentlichkeit Notiz von der unter der Verantwortung der Ludwig-Hofacker-Vereinigung durchgeführten Großveranstaltung nahm, wurde u.a. durch die Anwesenheit des Ministerpräsidenten und mehrerer Minister der Landesregierung Baden-Württembergs deutlich, die vom Gemeindetag den Eindruck mitnahmen, daß sich die Christen ihrer Verantwortung für die Gesellschaft bewußt seien. Die Politiker konnten diese Überzeugung aus den verschiedenen, gesamtgesellschaftliche Fragen berührende Themen gewinnen, die neben theologischen zur Sprache kamen. Auch bei der Zuteilung der Kollektengelder trug man der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft Rechnung, indem Zuschüsse für die Ausbildung des theologischen Nachwuchses in Deutschland wie auch für missionarische und diakonische Werke in der Dritten Welt bewilligt wurden.
Obwohl die Initiative zum Gemeindetag auf eine Idee der Bekenntnisbewegung zurückging, war er spätestens seit dem ersten Stuttgarter Großtreffen 1975 zu einer Veranstaltung mit "Allianzcharakter" geworden. Es trafen sich Christen aus Landes- und Freikirchen, die - freilich unausgesprochen - auf der Grundlage der Basiserklärung der Evangelischen Allianz zusammenfanden und keinen Anstoß daran nahmen, daß der eine und andere Referent nicht ihrer Denomination angehörte. "Die Deutsche Evangelische Allianz ... hat sich als theologische Basis des Gemeindetages bewährt", konnte daher der Chefredakteur von idea, Helmut Matthies, formulieren. Dieser Entwicklung des Gemeindetages in Richtung auf eine Allianzveranstaltung trug auch die Berichterstattung Rechnung: Während die ersten Gemeindetage ausführlich im Informationsbrief der Bekenntnisbewegung dokumentiert wurden, übernahm diese Aufgabe seit 1978 mehr und mehr der Informationsdienst der Evangelischen Allianz. Die Bekenntnisbewegung druckt seit dieser Zeit meist nur noch die Artikel von idea in ihrem Organ ab.
2.2.4.11. Die Stellung der bekennenden Gemeinschaften zur Friedensfrage
Seit Anfang 1980 wurde in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb kurzer Zeit
ein Thema gesamtgesellschaftlich hochaktuell, das in den Jahren zuvor meist
nur die Politiker bewegte: Die ständige weltweite militärische Aufrüstung,
der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan, die Diskussion um den NATO-Doppelbeschluß,
die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und die fortschreitende
Zerstörung der Umwelt riefen bei immer mehr Menschen Zukunftsängste
und eine große Friedenssehnsucht hervor. Wie kann der Friede erhalten
bzw. dort wiederhergestellt werden, wo er schon verloren gegangen ist? - diese
Frage beschäftigte jung und alt. Da innerhalb der entstandenen Friedensbewegung,
die Christen wie Marxisten umfaßte, einseitige Abrüstung des Westens
als Beweis der eigenen Friedfertigkeit und als Vorgabe für angestrebte
Abrüstungsgespräche mit dem Warschauer Pakt verlangt wurde, dies aber
ebenso wie die Grundannahme großer Teile der Friedensbewegung, der Mensch
habe in sich die Fähigkeit, umfassenden Frieden zu schaffen, von nicht
wenigen Christen als problematisch empfunden wurde, sah sich die KBG immer wieder
der Aufforderung gegenübergestellt, "von Bibel und Bekenntnis her
ein klärendes Wort" zur Friedensfrage zu sagen. Auf der Frühjahrstagung
des Theologischen Konvents vom 4.-6. März 1982 unter dem Thema "Friede
auf Erden" wurde die Erklärung "Gottes Friede in friedloser Welt,
ein Wort der Bekennenden Gemeinschaften zum Friedensauftrag der Gemeinde Jesu
Christi", erarbeitet und am 16. März 1982 vom Leiterkreis der KBG
verabschiedet.
Die Erklärung der KBG geht in ihrer Einleitung auf die Gründe für
die Angst der Menschheit vor einem neuen Weltkrieg ein (Feindseligkeiten zwischen
Stämmen, Völkern und Rassen; das wirtschaftliche Nord-Süd-Gefälle
verbittere die armen Nationen gegen die reichen; der Nahostkonflikt drohe die
ganze Welt einzubeziehen; die Spannungen zwischen Ost und West könnten
in einen Krieg münden) und teilt die Sorge um den Frieden in der Welt.
Sie unterscheidet programmatisch "zwischen dem Frieden Gottes in Jesus
Christus und dem politischen Frieden" und führt im ersten Punkt ("Gott
ist ein Gott des Friedens") aus, Gott wolle sowohl den Frieden des Herzens
wie den der Völker, und es gebe nur dann wirklichen Frieden, wenn der Mensch
Gott gehorsam sei.
Punkt zwei ("Seit dem Sündenfall leben wir in einer friedlosen Welt")
sieht als die tiefste Ursache des Unfriedens in der Welt nicht die besonderen
Probleme unserer Zeit, sondern den infolge des Sündenfalls selbstsüchtig,
friedlos und böse gewordenen Menschen, dessen Unfriede "sich geballt
im Leben der Völker im Drang zur Machterweiterung und Unterdrückung,
in der Verschmutzung und Zerstörung unserer Umwelt ..." äußere.
Im dritten Abschnitt ("Noch wehrt Gott durch staatliche Autoritäten
der menschlichen Selbstvernichtung") wird die Verantwortung der Regierungen
für die Völker hervorgehoben. Dazu gehöre auch - und hier wird
ausdrücklich auf das Augsburgische Bekenntnis (Art. XVI) und die Barmer
Erklärung (These 5) verwiesen - die Selbstverteidigung und der Schutz der
Bevölkerung, wenn nötig, mit der Waffe. Da "angesichts des erklärten
Trachtens ideologisch motivierter Großmächte nach Weltherrschaft"
die einseitige Abrüstung den Frieden gefährde, sei eine kontrollierte
allseitige Abrüstung und die Ächtung menschheitsvernichtender Waffen
das Gebot der Stunde.
In Punkt vier ("Wahren Frieden hat uns Jesus Christus erworben") wird
betont, daß der Mensch Frieden mit Gott nur durch Annahme der durch Christus
erworbenen Erlösung erlange, daß dieser Friede "etwas grundlegend
anderes" sei als alle menschlichen Bemühungen um irdischen Frieden
und daß Gott die Welt letztlich deshalb durch staatliche Macht erhalte,
damit möglichst viele Menschen Frieden mit Gott und damit ewige Errettung
finden.
"Die Kirche Jesu Christi hat nur seinen Frieden zu verkünden",
behauptet der fünfte Punkt und erläutert, daß dies durch Predigt,
Unterricht, Seelsorge und Diakonie zu geschehen habe. Im Blick auf die Regierungen
und die ganze Welt sei es die Aufgabe der Kirche, durch Gebete für alle
Menschen einzutreten.
Abschnitt sechs ("Wir sind gewarnt vor falschen Friedenspropheten")
anerkennt die sich in den Friedensbewegungen äußernde tiefe Sehnsucht
der Menschen nach Frieden in der Welt, warnt aber zugleich insofern vor diesen
Bewegungen, als sie teilweise verkennen, "daß die Ursache des Krieges
in der Sünde des Menschen ... liegen". Auch sei es "vermessen
und aussichtslos, das ewige Friedensreich auf dieser Erde und in dieser alten
Weltzeit aufrichten zu wollen", weil dies nur durch Gottes Eingreifen geschehen
werde. Ein Christ, der sich für den Frieden einsetzen wolle, solle nicht
mit Gruppen zusammenarbeiten, die von schwärmerischen Ideologien geprägt
seien; zugleich solle er aber auch "der Illusion widerstehen, durch Hochrüstung
den bedrohten Weltfrieden bleibend sichern zu können".
Der letzte Punkt ("Endgültigen Frieden wird der wiederkommende Herr
bringen") weist darauf hin, daß erst mit der Parusie des Herrn Frieden
auf dieser Erde einkehren wird und daß laut dem Schriftzeugnis vor der
Parusie besonders viel Not (Krieg, Hunger, Naturkatastrophen, sittlicher Niedergang)
auf der Erde herrschen wird. Diesen "düsteren Anzeichen des Endes",
die als Gerichte Gottes zu verstehen seien, aber ständen die ermutigenden
gegenüber, nämlich die fortschreitende Weltevangelisation und die
Rückkehr der Juden in das Land, das sie vor ihrer Zerstreuung bewohnten.
Aufgabe der Christen, die in der letzten Zeit mit Leiden und Verfolgung zu rechnen
hätten, sei es, die Menschen zur Umkehr zu Gott zu rufen, "damit es
in letzter Stunde in unserer Kirche, in unserem Volk und weltweit zu einer echten
Frieden-mit-Gott-Bewegung kommt".
Diese Erklärung zur Friedensfrage, die deutlich die Handschrift der lutherisch geprägten Theologen innerhalb des Theologischen Konvents trägt, folgt mit ihrem Sieben-Punkte-Aufbau der Düsseldorfer und der Frankfurter Erklärung, steht aber an Bedeutung hinter ihnen zurück. Ihre Kernaussagen, die keineswegs nur auf Zustimmung stießen, liegen in Punkt zwei und sechs: Daß nicht Strukturen, sondern der Mensch selbst - als Folge des Sündenfalls böse geworden - verantwortlich sein soll für die notvollen Zustände unserer Welt und daß eine umfassende und dauerhafte Befriedung der Welt nicht in der Macht des Menschen stehe, sondern nur durch ein Eingreifen Gottes zu erwarten sei - dies muß dem sein Schicksal selbst bestimmen wollenden Menschen ein Ärgernis sein.
2.2.4.12. Die Auseinandersetzung um die Charismatische Bewegung
Zu den in den sechziger und besonders in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts
rasch sich über das Gebiet der Bundesrepublik ausbreitenden charismatischen
Kreisen gab die Bekenntnisbewegung schon 1971 eine Stellungnahme heraus, die
sich unter dem Thema "Prüfet die Geister!" - "Den Geist
dämpfet nicht!" mit der von den Charismatikern praktizierten Zungenrede
kritisch auseinandersetzte. Da der Einfluß der Charismatiker jedoch in
Landes- wie in Freikirchen weiter wuchs, sah sich die Bekenntnisbewegung zahlreichen
Anfragen zu der neuen Bewegung ausgesetzt und veröffentlichte immer wieder
warnende Artikel, die in der im April 1983 veröffentlichten "Stellungnahme
zur 'Charismatischen Bewegung' " ihren bisherigen Höhepunkt fanden.
Im ersten Teil dieser Stellungnahme wird die Charismatische Bewegung (CB) als
eine "Herausforderung" für die Christenheit beschrieben, da sie
neues geistliches Leben in die Kirchen bringen und bestehende Trennungen zwischen
den Kirchen überwinden wolle.
Punkt zwei fragt nach dem "geschichtlichen Ursprung der CB": Ein US-amerikanischer
Pastor habe im November 1959 bei dem Besuch einer Pfingstgemeinde durch Handauflegung
die sogenannte Geistestaufe und die Gabe des Zungenredens empfangen. Seine Erfahrung
verbreitete er durch eine umfangreiche Vortragstätigkeit in Kirchen verschiedenster
Bekenntnisse, so daß die neue Bewegung rasch die Vereinigten Staaten überzog.
Der deutsche Pfarrer Arnold Bittlinger wurde bei einem Besuch lutherischer Gemeinden
in den USA im Jahre 1962 von dem in der amerikanischen CB wirkenden Geist erfaßt
und machte seine Erfahrungen ab 1963 in Deutschland bekannt. (Seit 1966 fand
die CB auch Eingang in die katholische Kirche, zunächst in den USA, dann
auch in Deutschland.) Die evangelisch-kirchliche CB Deutschlands sammelt sich
überwiegend in der "Geistlichen Gemeinde-Erneuerung in der evangelischen
Kirche" (GGE), deren Ziel es ist, durch Seminare und Kongresse ihr Anliegen
bekannt zu machen und in die Landeskirchen hineinzutragen. - Als Ursprung der
CB müsse also die Pfingstbewegung angesehen werden; diese aber wurde von
den Führern der deutschen Gemeinschaftsbewegung in der sogenannten "Berliner
Erklärung" (1909) abgelehnt, weil nicht der Heilige Geist die prägende
Kraft dieser Bewegung sei, sondern Dämonen. "Nachdem der erste Vorstoß
des Schwarmgeistes um die Jahrhundertwende durch die 'Berliner Erklärung'
(1909) vorübergehend zurückgedrängt werden konnte, handelt es
sich bei dem 'Charismatischen Aufbruch' seit 1960 um den erneuten Versuch desselben
Schwarmgeistes, in den Raum der Kirchen bis in den Pietismus hinein einzudringen."
In Punkt drei ("Einzelne Kennzeichen des Schwarmgeistes") wird der
in Pfingstbewegung und CB wirkende Geist genauer charakterisiert:
- er verlange eine zusätzliche Geistestaufe (der durch Handauflegung vermittelte
Geist ist allerdings - nach Meinung der Bekenntnisbewegung - nicht der Heilige
Geist, sondern ein "falscher Geist, der Schwarmgeist", weshalb man
davor warnt, sich von Charismatikern die Hände auflegen zu lassen);
- er ahme die urchristliche Zungenrede nach (Prüfungen von Personen mit
Zungenrede - außerhalb der CB vorgenommen - hätten ergeben, daß
sich die die Zungenrede bewirkenden Geister als Dämonen entlarvt hätten);
- er dränge die Heilige Schrift in den Hintergrund (wie schon Luther das
"innere Wort" der Schwärmer abgelehnt habe, so müsse auch
das in der CB durch Weissagungen gegebene "gegenwärtige Wort"
zurückgewiesen werden, da es sich über das reformatorische "sola
scriptura" hinwegsetze);
- er verführe zu einer unbiblischen Einheit (es zeige sich die Tendenz,
daß Protestanten und Katholiken wieder zueinander fänden, allerdings
nicht, weil sie Übereinstimmung in Lehrfragen erzielt hätten, sondern
weil die gemeinsame "Geisterfahrung" wie ein einigendes Band wirke;
nicht mehr richtige Lehre sei gefragt, sondern einheitliches religiöses
Erleben).
Im letzten Teil ("Seelsorgerliches Schlußwort") wird der Schwarmgeist als ein den Heiligen Geist geschickt imitierender Verführungsgeist dargestellt, für den das Urteil der "Berliner Erklärung" unverändert gelte und vor dem nicht eindringlich genug gewarnt werden könne. Er verschaffe sich dort am leichtesten Eingang, wo Hochmut und geistliches Geltungsstreben einen Menschen bestimmen. Befreiung erfahre ein unter den Einfluß des Schwarmgeistes Geratener nur, wenn er seine Schuld eingestehe und sich von der "pseudo-charismatischen Bewegung" und dem in ihr wirkenden Geist lossage.
Diese entschiedene Absage an die CB stieß auf teilweise heftigen Widerspruch, nicht nur aus der CB selbst. Der Leiter der GGE wies darauf hin, daß nicht einmal die Bekenntnisbewegung geschlossen hinter ihrer eigenen Stellungnahme stehe, und noch viel weniger die Evangelikalen insgesamt. Doch sind die - zeitweise emotional geprägten - Gegenstimmen den sachlichen Argumenten der Bekenntnisbewegung teilweise nicht gewachsen. So ist etwa die Abqualifizierung der Stellungnahme der Bekenntnisbewegung als ein "Nachhutgefecht einer im Grunde bereits verlorenen Schlacht ..." kein wirkliches Gegenargument zu den von der Bekenntnisbewegung erhobenen Bedenken. Daher wurde die Bekenntnisbewegung auch nicht müde, in der Folgezeit weitere warnende Artikel zu publizieren und sich auch speziell mit der GGE auseinanderzusetzen.
2.2.4.13. Kirchentag 1983 - Gemeindetag 1984
Am 20. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 8.-12. Juni 1983 in Hannover nahmen wieder vermehrt evangelikale Gruppen teil, obwohl die KBG von einer Teilnahme abgeraten hatte, da es infolge des Pluralismus auf dem Kirchentag, d.h. des "Neben- und Ineinander von völlig widersprüchlichen Positionen", nur zu einer "Verwirrung und Verführung der Gemeinden" kommen werde. Durch den Ablauf des KT fand die Bekenntnisbewegung ihre Position bestätigt: Man müsse zwar anerkennen, daß der Kirchentag "sympathisch" gewesen sei "von seiner menschlichen Seite mit Offenheit, Fairneß, Geduld, Toleranz ... und überraschender Kontakt- und Gesprächsbereitschaft der Teilnehmer". "Gefährlich" aber sei der KT gewesen "hinsichtlich seiner geistlichen Ausstrahlung", eben hinsichtlich jenes Pluralismus, der die verschiedensten Positionen in großer Toleranz als gleichberechtigt nebeneinander stehen lasse, ohne die Frage nach der Wahrheit zu stellen. So war es denn konsequent, den mit den Gemeindetagen eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Am 21. Juni 1984 (Fronleichnam) fand zum sechsten Mal ein Gemeindetag unter
dem Wort statt. Verantwortet wurde diese im Grugagelände von Essen durchgeführte
evangelikale Großveranstaltung vom Gnadauer Verband in Zusammenarbeit
mit der Gerhard-Tersteegen-Konferenz. Unter dem Thema "Jesus Christus -
die Quelle des Lebens" fanden sich im Grugastadion mit etwa 55.000 Besuchern
doppelt so viele ein, wie von den Veranstaltern erwartet worden waren. Schwerpunktmäßig
wurden wieder, wie schon bei früheren Gemeindetagen, vormittags zehn parallellaufende
"Konferenzen" mit unterschiedlichen Themen angeboten; am Nachmittag
war die Zentralveranstaltung im Stadion.
Nachdem infolge des Streits der Evangelikalen um die Teilnahme am KT 1983 in
Hannover und wegen des nicht gerade pietistisch geprägten Veranstaltungsortes
Ruhrgebiet mit einem eher schwachen Besuch des Gemeindetages gerechnet worden
war, zeigte das in der unerwartet hohen Besucherzahl zum Ausdruck kommende Interesse,
daß die evangelikale Basis den Gemeindetag befürwortet und er dazu
dient, die unterschiedlichen Strömungen innerhalb des deutschen Evangelikalismus
zusammenzuführen.
2.2.4.14. Gründung und Arbeit der Studienstiftung "Kein anderes Evangelium"
Durch eine zweckgebundene Spende, die ein Geber einer "auf dem Boden von
Bibel und Bekenntnis" stehenden Organisation "für die Ausbildung
gläubiger Pastoren und Mitarbeiter in der Kirche" zur Verfügung
stellte, wurde die Bekenntnisbewegung in die Lage versetzt, einen neuen Arbeitszweig
aufzubauen. Am 22. Juni 1981 errichtete der Bundesarbeitskreis der Bekenntnisbewegung
die Studienstiftung "Kein anderes Evangelium", deren Bekenntnisgrundlage
die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments ist. Als an der Bibel gemessene
Lehrnormen werden "die Bekenntnisse der Reformation, die 'Theologische
Erklärung' der Bekenntnissynode von Barmen ..., die 'Düsseldorfer
Erklärung' ... und die 'Frankfurter Erklärung zur Grundlagenkrise
der Mission' " anerkannt. Vorsitzender des Kuratoriums der Studienstiftung
wurde R. Bäumer, der auch Vorsitzender der Bekenntnisbewegung war; als
seinen Stellvertreter bestimmte man Dr. Gerhard Maier, den Rektor des Albrecht-Bengel-Hauses
in Tübingen.
Die Studienstiftung sieht ihre Aufgabe vor allem in der Unterstützung von
studentischen Eigeninitiativen, d.h. bereits an den Universitäten bestehende
"Gruppen gläubiger Studenten sollen in ihren Aktivitäten ermutigt,
begleitet und finanziell unterstützt werden". Die finanzielle Unterstützung
bezieht sich besonders auf Bezuschussung von Kosten für Referenten, für
die Teilnahme an Tagungen und für theologisches Material. - Neben den Theologiestudenten
will die Studienstiftung auch in der Ausbildung oder schon im kirchlichen Dienst
stehenden Sozialarbeitern, Diakonen und Gemeindehelfern Hilfe zukommen lassen.
"Nichts weiter möchte die Studienstiftung, als die junge Generation
zurückzurufen in ein Urvertrauen in die Heilige Schrift und in die totale
Treue gegenüber ihrem Herrn Jesus Christus."
Die Arbeit der Studienstiftung weitete sich recht schnell aus, da an verschiedenen Universitäten Hauskreise von Theologiestudenten bestanden, die eine bewußt "bibeltreue" Theologie treiben wollten. Sie setzten sich kritisch mit dem an den theologischen Fakultäten Gehörten auseinander und nahmen die Hilfsangebote der Studienstiftung in Form von theologischen Vorträgen und geeigneter Literatur in Anspruch. Aus den Hauskreisen entwickelten sich - mit Unterstützung der Bekenntnisbewegung - an manchen Universitäten Studienhäuser, die sich die Begleitung der Studenten in ihrem Theologiestudium zur Aufgabe gemacht haben. So nahm 1982 das "Friedrich-Hauß-Studienzentrum" in Heidelberg seine Arbeit auf mit dem Ziel, "evangelische Theologiestudenten in einer Gemeinschaft des Lebens, Betens und Forschens auf den Dienst in der Kirche und der Mission vorzubereiten." Man möchte "der Autorität von Bibel und Bekenntnis für Lehre und Leben der evangelischen Christenheit erneut Geltung" verschaffen. Träger dieses Studienzentrums ist die zur Bekenntnisbewegung gehörende "Evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden". - Ebenfalls 1982 wurde in Mainz der Verein "Philipp-Spener-Haus e.V." gegründet, dessen Ziel es ist, "Studierenden der Theologie eine Stätte wissenschaftlicher Arbeit in brüderlicher Gemeinschaft und im Gehorsam gegen das Wort der Heiligen Schrift zu schaffen und zu unterhalten." Sowohl das Spener-Haus in Mainz als auch das Marburger Studienhaus "Themelios" wurden seit Anfang 1985 maßgeblich durch die Studienstiftung unterstützt.
Als Vorbild der genannten drei Studienhäuser dient das "Albrecht-Bengel-Haus" in Tübingen. Als Ende der sechziger Jahre die theologischen Fakultäten stark politisiert waren und die an Bibel und Bekenntnis ausgerichtete Theologenausbildung Not litt, konstituierte sich auf Anregung der württembergischen Synodalgruppe "Bibel und Bekenntnis" (heute: "Lebendige Gemeinde") am 27. Dezember 1969 der Verein "Albrecht-Bengel-Haus". Die Arbeit begann im Oktober 1970 mit elf Studenten, die in einer geistlichen "Gemeinschaft des Lebens, Betens und Forschens" stehen wollten. Heute wird das Bengel-Haus von weit über hundert Theologiestudenten bewohnt. Sie besuchen die von hauptamtlich angestellten Theologen angebotenen wissenschaftlichen Übungen, Sprachförderkurse, Kolloquien für Examenskandidaten u.ä., die eine "helfende, kritische und ergänzende Begleitung des normalen Studienganges" bieten sollen. Ebenfalls stehen praktische Einsätze auf dem Programm jeden Semesters; dabei handelt es sich besonders um die Gestaltung von Gottesdiensten und Jugendkreisen in verschiedenen Gemeinden Württembergs. Als das Theologiestudium an der Universität begleitende Studieneinrichtung möchte das Bengel-Haus mit dazu beitragen, eine "bibeltreue und erweckliche Pfarrerschaft" heranzubilden. Getragen wird es von Spenden des württembergischen Pietismus. - Die Studienhäuser in Heidelberg, Mainz und Marburg orientieren sich ganz bewußt am Tübinger Modell; Heidelberg übernahm sogar die geistliche Grundlage des Bengel-Hauses und wurde in der Anfangsphase auch durch Lehrveranstaltungen bereichert, die von "Bengel-Mitarbeitern" im Friedrich-Hauß-Zentrum durchgeführt wurden.
Ab Mitte der achtziger Jahre gewann die Arbeit der Studienstiftung innerhalb der verschiedenen Tätigkeitsfelder der Bekenntnisbewegung eine noch größere Bedeutung, da man vertieft die Wahrheit des Satzes verstand: Die Theologiestudenten von heute sind die Pfarrer von morgen. 1985 beschloß man, in Zukunft die "Studienstiftung intensiver zu fördern". Dies fand darin seinen Ausdruck, daß ab Januar 1986 ein hauptberuflicher "Mitarbeiter mit halber Beschäftigungszeit" angestellt wurde, der besonders die Betreuung der verschiedenen Studienhäuser und auch der noch nicht organisierten evangelikal geprägten Kreise von Theologiestudenten übernehmen sollte. Außerdem erschien erstmals zum Wintersemester 1985/86 eine in Verbindung mit der Studienstiftung von dem "Arbeitskreis geistliche Orientierungshilfe für Theologiestudenten" herausgegebene Zeitschrift, die den Titel "Ichthys" trägt. Sie will Studenten der Theologie "grundlegende Artikel zur biblischen Orientierung in den Herausforderungen des theologischen Studiums" und "Kontaktmöglichkeiten zwischen einzelnen Theologiestudenten, die unter der Not gegenwärtiger theologischer Ausbildung leiden und nach Orientierung suchen", bieten. Die Zeitschrift informiert über die Arbeit von verschiedenen Studienhäusern, macht aufmerksam auf Freizeiten und Tagungen, die von bekennenden Gruppen speziell für Theologiestudenten durchgeführt werden und gibt durch ausführliche Buchbesprechungen Hinweise auf für bewußt bekenntnisgebundene Studenten interessante theologische Literatur.
2.2.4.15. Fünfzig Jahre Barmer Theologische Erklärung
Aus Anlaß der 50. Wiederkehr der Barmer Theologischen Erklärung
trafen sich vom 20.-22. September 1984 Christen bekennender Gemeinschaften aus
verschiedenen Ländern zum fünften Europäischen Bekenntniskonvent
in Wuppertal- Barmen. Einerseits wollte man sich rückblickend die Ereignisse
des Kirchenkampfes und die Barmer Erklärung neu vergegenwärtigen,
andererseits fragte man "nach der Bedeutsamkeit der Erkenntnisse der Barmer
Bekenntnissynode für die Gegenwart" und bemühte sich, "im
Zeugnis der Barmer Väter ein Leitbild für den Weg der Bekennenden
Gemeinschaften in die Zukunft zu erblicken."
Ähnlich wie die Kirche im Dritten Reich stehe man auch heute wieder in
einem "Glaubenskampf", in dessen Verlauf sich die bekennende Gemeinde
des Angriffs "auf die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der Heiligen
Schrift", des Vordringens neomarxistischer Lehren in den Raum der Kirche,
der Ausbreitung synkretistischer Gedanken und der Irrlehren des theologischen
Feminismus zu erwehren habe. Doch seien die Fronten "dieses 2. großen
Glaubenskampfes", der seit "Mitte der 60er Jahre" tobe, nicht
so deutlich wie während des Dritten Reiches. Der "Riß"
gehe heute durch alle Landeskirchen, "und dazu schweigen die theologisch-kirchlich
verantwortlichen Kreise weithin", stellte Prof. W. Künneth fest, der
sowohl im ersten wie im zweiten "Glaubenskampf" an vorderster Front
mitkämpfte. Künneth war es auch, der eine Aktualisierung der Barmer
Erklärung formulierte, die der Theologische Konvent billigte und die zusammen
mit der Barmer Erklärung auf einer Gedenkfeier für die Theologische
Erklärung von Barmen in der Wuppertaler Stadthalle feierlich verlesen wurde.
In der Einführung zur "aktualisierten Barmer Erklärung"
- deren Aufbau mit der Erklärung von 1934 vergleichbar ist, ohne jedoch
die Prägnanz ihres Vorbildes zu erreichen - wird als Begründung für
ihre Erarbeitung gesagt: "Wir veröffentlichen daher nach 50 Jahren
theologische Thesen, die nichts anderes tun möchten, als die brennende
Aktualität und Bedeutsamkeit der Barmer Lehrentscheidungen im Blick auf
den heute vielerorts bestehenden Bekenntnisnotstand aufzuzeigen."
These 1 bekennt "die alleinige Gültigkeit des Offenbarungsanspruches
der Heiligen Schrift" und vertraut ihrem Zeugnis, weil bei ihrer Entstehung
"Gott selbst mit seinem Heiligen Geiste am Werk war." Der "Deutungsschlüssel"
der Schrift sei allein Jesus Christus. Verworfen wird "die Zersetzung der
Bibel durch historischen Kritizismus und rationalistischen Liberalismus".
Die in der Barmer Erklärung abgewiesenen anderen "Ereignisse und Mächte,
Gestalten und Wahrheiten" begegneten heute in "den sog. Theologien
der Befreiung oder des Feminismus ... , in Gestalt eines atheistischen Welthumanismus"
oder in Form von "schwärmerischen religiösen Einheitsidealen".
Jede Anpassung der christlichen Verkündigung "an diese Geister der
Zeit" müsse abgelehnt werden.
In These 2 wird die Bedeutung der Verkündigung des ganzen biblischen Zeugnisses
über Jesus Christus hervorgehoben. Seine Inkarnation, sein Sühnetod,
seine leibliche Auferstehung und Wiederkunft verbürgten "allein Vergebung
und Welterlösung". Verworfen werden reduzierte Jesusbilder (Jesus
nur als "Vorbild echter Religiosität und edler Humanität, als
Weltreformer oder auch als Sozialrevolutionär").
These 3 dankt dafür, daß die Kirche, deren Kennzeichen "die
reine Lehre des Evangeliums und die rechte Verwaltung der Sakramente" seien,
heute "in einer durch unseren demokratischen Staat ermöglichten Freiheit"
ihren Aufgaben ohne Behinderung nachkommen kann. Sie verwirft jeden Lehrpluralismus,
sofern er Schrift und Bekenntnis in Frage stellt, beklagt den teilweise in Erscheinung
getretenen Mißbrauch der Sakramente und "den Verfall von Beichte,
Lossprechung und Kirchenzucht in der gemeindlichen Praxis" und wendet sich
gegen ökumenische Einheitsbestrebungen, wenn diese mit Vernachlässigung
"der Wahrheitsfrage" einhergehen.
Mit These 4 wird ein Bekenntnis zum Dienstcharakter aller kirchlichen Ämter
abgelegt und zugleich vor einer "Politisierung der Amtsträger"
gewarnt. Verworfen wird jedes "direkte Eingreifen kirchlicher Verantwortungsträger
in weltliche Angelegenheiten und politische Entscheidungen der vom Volk gewählten
Verfassungsorgane", weil dadurch der ganz andere Auftrag der Kirche, nämlich
Gesetz und Evangelium zu verkündigen, verdunkelt werde.
These 5 bekennt sich "mit den Barmer Vätern zu einer klaren Unterscheidung
zwischen Kirche und Staat", dankt Gott für die Wohltat der erhaltenen
Staatsordnung und erinnert an die Pflicht der Kirche, den Staat auf seine Aufgabe
aufmerksam zu machen, im Volk "unter Androhung und Ausübung von Gewalt
für Recht und Frieden zu sorgen". Für die christliche Kirche
ergebe sich gegenüber unserem gegenwärtigen demokratischen Staat eine
dreifache Aufgabe: Einmal Dank und Bitte für den, Gehorsam gegenüber
und Mitarbeit in dem Staat; danach Widerspruch gegen Gesetze und Bestimmungen
des Staates, die gegen Gottes Gebote sind, und schließlich die Anerkennung
politischer Ermessensfragen, die nicht zu verpflichtenden Glaubensentscheidungen
hochstilisiert werden dürften.
Die letzte These betont die Verpflichtung der Kirche zur Verkündigung des
Evangeliums und warnt vor einem Mißbrauch des Wortes Gottes zur Durchsetzung
eigener "Wünsche, Zwecke und Pläne". Verworfen werden "alle
falsch verstandenen Freiheitsbestrebungen, die in dem Wahn einer ich-süchtigen
Selbstverwirklichung die Lebensordnungen von Ehe und Familie sowie alle natürlichen
Autoritäten ... untergraben"; verworfen wird ebenso "die sündige
Anmaßung zu meinen, es sei in die Macht des Menschen gestellt, in der
Geschichte selber das verheißene Reich des Friedens und der Gerechtigkeit
aufzurichten." Es gelte vielmehr, auf den wiederkommenden Herrn zu warten,
der "allein jede widergöttliche Herrschaft zu überwinden vermag
und eine neue Welt (2 Petr 3,13) heraufführen wird."
Im abschließenden Passus wird noch einmal ein Bekenntnis zur Heiligen
Schrift und den reformatorischen Bekenntnissen als der theologischen Grundlage
der evangelischen Kirchen abgelegt und angesichts "des Einbruches ideologischer
Geistesmächte und theologischer Irrlehren" zur Unterscheidung der
Geister aufgerufen.
Die Bedeutung dieser aktualisierten Barmer Erklärung läßt sich gegenwärtig noch nicht absehen, da die seit ihrer Veröffentlichung verflossene Zeit zu kurz ist. Sie scheint aber nicht den Rang der Düsseldorfer Erklärung und der Frankfurter Erklärung zur Grundlagenkrise der Mission einzunehmen, da sie selbst innerhalb der Bekenntnisbewegung nicht unumstritten ist. Zwei konservative Gruppierungen des Rheinlandes übten Kritik an ihr: Zum einen seien die neuen Thesen im Unterschied zur Barmer Erklärung "ein kirchenpolitisches Kampfpapier, aber kein Bekenntnis" - denn die Abgrenzungen und Verwerfungen nähmen einen sehr breiten Raum ein -, und zum anderen sei es "unvertretbar", der Barmer Erklärung von 1934 neue Thesen beizugeben. Diese kritischen Einwände aus den eigenen Reihen konnten jedoch nicht verhindern, daß infolge des Barmen-Gedenkens eine neue Frage für die bekennenden Kreise an Bedeutung gewann: Ist nicht die Zeit gekommen, wieder eine bekennende Kirche, ähnlich der während des Kirchenkampfes der 30er Jahre, ins Leben zu rufen?
2.2.4.16. Soll aus der KBG eine bekennende Kirche werden?
Die Frühjahrstagung des Theologischen Konvents vom 6.-8. März 1985 beschäftigte sich mit der Frage: "Was wird aus der Kirche?" Dieses vom Ehrenpräsidenten des Konvents, Prof. W. Künneth, vorgeschlagene Thema muß "als Konsequenz aus den Verhandlungen des 5. Europäischen Bekenntniskonventes über die geschichtliche Parallele zwischen dem ersten Kirchenkampf im Dritten Reich und dem gegenwärtigen Glaubenskampf ..." gesehen werden. Die Grundlage der Konventstagung bildete ein Vortrag, den Prof. Beyerhaus im Rahmen des Europäischen Bekenntniskonvents gehalten hatte und der in überarbeiteter Fassung im Organ des Theologischen Konvents veröffentlicht wurde. In diesem wichtigen Artikel geht Beyerhaus von der Feststellung des einstigen Ratsvorsitzenden der EKD, Hermann Dietzfelbinger, vom Januar 1971 aus, der den Kirchenkampf des Dritten Reichs gegenüber dem der Gegenwart nur als "ein Vorhutgefecht" bezeichnet hatte. Der Abfall der Kirchen sei, so Beyerhaus, weit fortgeschritten, so daß zu überlegen sei: "Wenn schon der Bekenntnisnotstand des Jahres 1934 mit zwingender Konsequenz die Ausrufung einer Bekennenden Kirche auslöste, wäre es dann nicht - falls Bischof Dietzfelbinger recht hatte ... - längst an der Zeit gewesen, uns aus provisorischen Zusammenschlüssen beunruhigter Christen umzugestalten zu einer neuen bekennenden Kirche?" Beyerhaus beantwortet diese Frage, indem er darauf verweist, daß die bekennenden Gemeinschaften mit der Gründung z.B. des Gemeindetages, bibeltreuer Studienhäuser zur Begleitung von Theologiestudenten und eines eigenen Nachrichtendienstes "de facto" schon wie eine Kirchenleitung gehandelt hätten, laut eigener Satzung ("de jure") aber keine neue Kirche bilden könnten. Sehe man aber einmal von der Satzung ab, die der Bildung einer bekennenden Kirche im Wege stehe, und frage nach anderen Gründen der KBG, bisher von einer solchen Bildung entschieden Abstand genommen zu haben, so sei - neben verschiedenen anderen Hinderungsgründen - das Fehlen eines ekklesiologischen Konsenses ein Hinderungsgrund. Eine grundlegende theologische Einsicht der Väter von Barmen sei gewesen, daß "sich das geistliche Wesen der Kirche von ihrer äußeren, rechtlichen Gestalt nicht trennen läßt." "Diese Einsicht in die Notwendigkeit der Übereinstimmung von pneumatischem Wesen und rechtlicher Gestalt der Kirche" sei heute unter den bekennenden Gruppen nicht deutlich genug ausgeprägt; vielmehr sei es, wohl als Folge der Entgegensetzung von ecclesia invisibilis und ecclesia visibilis und einer Höherschätzung ersterer, zu einer weitgehenden Gleichgültigkeit gegenüber kirchlichen Ämtern und Funktionen gekommen. Dieser Mißstand müsse überwunden werden. Dann solle man sich Gedanken über die Gestalt der neuen bekennenden Kirche machen. Beyerhaus orientiert sich dabei am Vorbild Schwedens. Dort gebe es seit 1983 eine Freie Synode, die zwar in der offiziellen Staatskirche bleibe, aber gezielt Parallelstrukturen aufbaue, die ihrer Glaubenstradition entsprächen. Im Blick auf Deutschland sei nun zu ermitteln, "welche Bekennenden Gemeinschaften bereit sind, sich als ganze in solche freien Synoden umzuwandeln". Beyerhaus sieht freilich auch verschiedene Probleme auf dem Weg zu einer solchen bekennenden Kirche, die noch in einer teilweisen Loyalität zur verfaßten Kirche stehen sollte, aber überall da, wo Bereiche kirchlichen Lebens unter den Einfluß unbiblischer Kräfte geraten wären, alternative kirchliche Notorgane schaffen würde. Vor allem müßten die bekennenden Gemeinschaften neben ihrem bisher bevorzugten Arbeitsfeld, der Apologetik, andere kirchenspezifische Aufgaben wie Gemeindeaufbau, Evangelisation, Diakonie usw. wahrnehmen und ein konkreteres Bewußtsein für die "Ökumenizität bzw. Katholizität der Kirche und eine entsprechende Zielsetzung im eigenen gemeinsamen Sendungsverständnis" entwickeln.
Nicht ganz so weit wie Prof. Beyerhaus geht der Theologische Konvent im Blick
auf die Frage, ob eine bekennende Kirche ins Leben zu rufen sei. Auf seiner
erwähnten Frühjahrstagung verabschiedete er eine "Geistliche
Handreichung für kirchlich verunsicherte Gemeindeglieder" mit dem
Thema "Was wird aus unserer Kirche?". Sowohl in der Beurteilung der
Lage der verfaßten Landeskirchen als auch im Verstehen des gegenwärtigen
Notstandes in Kirche und Gesellschaft als einer eschatologisch-heilsgeschichtlichen
Periode, die für das Ende dieses Äons in der Bibel vorausgesagt sei
und "mit dem großen Abfall (Matth 24,10-13) ihren Höhepunkt
finden" werde, stimmt die Stellungnahme des Konvents weitgehend mit Beyerhaus
überein. Weiter erkennt der Konvent auch, daß alle seine Bemühungen
- obgleich sie zahlreichen einzelnen Christen gewiß eine Hilfe waren -
nicht zu einer Änderung der kirchlich-theologischen Situation geführt
hätten, daß im Gegenteil "die antichristliche Durchdringung
bestimmter Institutionen, wie z.B. des Religionsunterrichtes, der Kirchentage
und des Weltkirchenrates, ... in mancher Hinsicht fortgeschritten" sei.
Zur Gründung einer bekennenden Kirche mit eigenen Ämtern und Organen
kann der Konvent indessen noch nicht raten. Vielmehr gibt er verunsicherten
Gemeindegliedern, die über einen Austritt aus der verfaßten Kirche
nachdenken, den Rat, in der Kirche zu bleiben, in Hausbibelkreisen von Gleichgesinnten
Erbauung zu suchen und sich, wenn die Situation in der eigenen Kirchengemeinde
für den Betreffenden untragbar erscheint, einer anderen Ortsgemeinde für
eine gewisse Zeit anzuschließen; dabei sollte das Gebet für die eigene
Gemeinde und deren Pfarrer nie vernachlässigt werden.
Die "Handreichung" des Konvents vermittelt jedoch insgesamt gesehen
nicht den Eindruck, daß die Unterzeichner überhaupt noch eine Besserung
der kirchlich-theologischen Lage erwarten; sie stellen sich vielmehr auf eine
Verschärfung ein. Unter welchen Umständen sie die Gründung einer
bekennenden Kirche billigen würden, läßt die Stellungnahme offen.
2.2.4.17. Der siebte Gemeindetag unter dem Wort
Erstmals seit Bestehen des Gemeindetages kam es 1985 zur Überschneidung mit dem Kirchentag: Der vom 5.-9. Juni in Düsseldorf stattfindende 21. DEKT umschloß den für den 6. Juni (Fronleichnam) angesetzten Gemeindetag unter dem Wort. Diese terminliche Kollision scheint allerdings kaum Auswirkungen auf den Besuch der beiden protestantischen Großveranstaltungen gehabt zu haben: Sowohl der KT mit 123.000 als auch der Gemeindetag mit 60.000 Besuchern fanden den bisher größten Zuspruch in ihrer Geschichte. - Der Gemeindetag, der wie schon 1978 auf dem Stuttgarter Killesberg abgehalten und von der pietistischen Ludwig-Hofacker-Vereinigung verantwortet wurde, beinhaltete schwerpunktmäßig Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen und die zentrale Schlußveranstaltung am Nachmittag.
Trotz der Überschneidung von Gemeindetag und Kirchentag, die erstmals den Besucher in die Entscheidungssituation zwischen den beiden Großveranstaltungen stellte, will der Gemeindetag kein "Anti-Kirchentag" sein. Sein Anliegen ist eine "klare christuszentrierte Verkündigung", die die Evangelikalen beim Kirchentag weithin vermissen. Doch ist die Feststellung eines Vertreters der Bekenntnisbewegung, der Gemeindetag verstehe sich "als Tag der Kirche in der Tradition der Kirchentage von der Gründung an bis in die 50er Jahre", nicht ganz zutreffend. Denn weil die Freikirchen bewußt in den Gemeindetag integriert werden, ist er letztlich zu einem "evangelikalen Kirchentag" geworden, d.h. einer Großveranstaltung, die auf der Basis der Evangelischen Allianz durchgeführt wird. Schon wegen dieser integrierenden Funktion des Gemeindetages, auf dem Christen unterschiedlicher Denominationen zusammenfinden, ist ein Ende dieser den deutschen Evangelikalismus wie kein anderes Treffen repräsentierenden Veranstaltung nicht abzusehen.
2.2.5. Rückblick
Die Geschichte der Bekenntnisbewegung bzw. der Konferenz Bekennender Gemeinschaften zeigt, daß die KBG "ungewollt" evangelikal geworden ist. Den Gründern der Bekenntnisbewegung lag es ferne, sich diese Bezeichnung beizulegen - der Begriff dürfte ihnen 1966 noch völlig unbekannt gewesen sein -, obwohl ihre Anliegen von Anfang an genuin evangelikal waren. Sie verstanden sich vielmehr als eine biblisch-reformatorische Bewegung mitten in einer Kirche, die sich - nach ihrer Überzeugung - von den eigenen Grundlagen zu lösen begann, und wollten mit der Gründung der Bekenntnisbewegung einzig "in ihren Kirchen um die schrift- und bekenntnisgebundene Verkündigung des Evangeliums ... ringen, ... und nach ihren Möglichkeiten der Entstellung der Botschaft ... widerstehen." Als aber die Fronten, an denen sich die KBG genötigt sah zu kämpfen, immer zahlreicher wurden und auch Christen aus der DEA diesen Kampf für nötig erachteten, als weiterhin die KBG den Informationsdienst der Evangelischen Allianz (idea), der für die Verbreitung des Begriffes "evangelikal" hauptverantwortlich ist, dankbar als Instrument zur Veröffentlichung der eigenen Anliegen in Anspruch nahm und als außerdem die von der Bekenntnisbewegung initiierten Gemeindetage die Christen aus dem freikirchlichen Raum, die besonders engagiert in der DEA mitarbeiten, bewußt integrierten, konnte es nicht ausbleiben, daß auch die bekennenden Gemeinschaften den Begriff "evangelikal" übernahmen, die älteren Glieder der Bekenntnisbewegung eher zögernd, die jüngeren bereitwillig. Dieser Prozeß wurde dadurch noch gefördert, daß teilweise führende Männer der KBG zugleich aktiv in der DEA tätig waren.
Festzuhalten gilt, daß die bekennenden Gemeinschaften mit ihren Verlautbarungen
wesentlich dazu beigetragen haben, die evangelikalen Positionen zu den verschiedensten
theologischen Fragen zu artikulieren. Mit ihrer apologetischen Ausrichtung stellen
sie allerdings nur einen Ausschnitt aus der EB Deutschlands dar. Weil sie besonderen
Wert "auf das gegenwärtige Bekenntnis in Absage an die Irrlehren unserer
Zeit" legen, werden sie auch zutreffend als die "Bekenntnis-Evangelikalen"
bezeichnet.